A. Zielsetzung und inhaltliche Ausrichtung

Es gibt hunderte juristische Fachzeitschriften in der DACH-Region – gibt es hier noch Platz für ein weiteres Medium und welchen soll das »Spektrum« finden ?

Die Sinnfrage haben wir uns natürlich auch gestellt und das Konzept so gestaltet, dass wir überzeugt sind, nicht nur eine Lücke für Autorinnen und Autoren zu schliessen, sondern auch in einer sich im Umbruch befindlichen Medienlandschaft eine zukunftsfähige Lösung anzubieten, die sowohl den neuen technischen Möglichkeiten, wie auch den sich ändernden Rezeptionsgewohnheiten und Arbeitsweisen von Juristinnen und Juristen Rechnung trägt. Die zahlreichen Überlegungen, die hier eine Rolle gespielt haben, werden im Folgenden angesprochen.

 

Welche juristischen Teildisziplinen deckt das » Spektrum « ab ?

Grundsätzlich wollen wir das gesamte Spektrum des Europäischen und des Nationalen Wirtschaftsrechts, des EWR-/EU-Rechts und des Verfassungsrechts abdecken. Dazu gehören beispielsweise gesellschaftsrechtliche, finanzmarktrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen genauso wie grundrechtliche oder verwaltungsverfahrensrechtliche Themen. Selbstverständlich finden auch jene Aspekte Raum, die Schnittstellen zum Arbeits- und Sozialrecht oder zum zivilgerichtlichen Verfahren aufweisen.

 

Was ist die Blattlinie des » Spektrums « ?

Unsere Ausrichtung ist primär wissenschaftlich. Wir stehen daher als Publikationsmedium insbesondere für längere, tiefgehende Beiträge zur Verfügung. Neben »  klassischen « Fachbeiträgen und Besprechungsaufsätzen von Grundsatzjudikaten, können bei uns auch Antrittsvorlesungen, ausgereifte Working Papers und Proceedings von Konferenzen und Symposia eingereicht werden. Die Messlatte für eine Veröffentlichung ist die inhaltliche Qualität des Manuskripts.

 

Wurde deshalb das Double-Blind-Peer-Review-Verfahren eingeführt?

Das ist nur einer der Gründe, die den Ausschlag gaben, dieses insbesondere in den Naturwissenschaften längst etabliertes Auswahlverfahren für das Spektrum zu wählen. Es wären aber auch andere Formen der Begutachtung denkbar gewesen; einen Überblick über die verschiedenen Formen der Begutachtung mit weiterführenden Links kann man unter dieser Adresse finden: <www.wikipedia.org/wiki/Peer-Review>. Ein weiterer Grund war, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass für die akademischen Karrieren von jungen Juristinnen und Juristen in Zukunft die Frage, in welchen Zeitschriften publiziert wurde und wie deren Auswahlverfahren ausgestaltet ist, einen ähnlichen Stellenwert bekommt, wie in anderen Wissenschaften.

 

Ist das Spektrum damit nur für die Wissenschaft interessant ?

In Hinblick auf den Kreis der Autorinnen und Autoren stehen wir natürlich Praktikerinnen und Praktikern ebenso offen, wie Mitgliedern der Scientific Community. Und auch wenn wir Beiträge veröffentlichen, die für die Scientific Community von Bedeutung sind und zum Teil bislang nur schwer zugänglich gemacht werden konnten, wollen wir als ersten Schritt zumindest alle jene Autorinnen und Autoren für uns gewinnen, die sich aus beruflicher Notwendigkeit oder aus Interesse mit grundlegenden oder komplexen Rechtsfragen beschäftigen. Diesen Juristinnen und Juristen begegnet man glücklicherweise nicht nur an den Universitäten, sondern auch in den rechtsberatenden Berufen, der Justiz und Verwaltung, oder in Interessensvertretungen. Darüber hinaus erlaubt uns die Publikationsform als Online-Journal eine laufende Weiterentwicklung unseres  Angebots , sodass wir hoffen, dass es uns gelingen wird, einen grossen Leserkreis zu finden.

 

An welche Weiterenwicklungen ist dabei gedacht ?

Hier befinden wir uns noch mitten in der Konzeption und Diskussion. Anregungen wie auch jede Form des Feedbacks greifen wir gerne auf. Wer sich dafür interessiert, welche Ideen wir zukünftig umsetzen können, ist herzlich eingeladen, sich mit uns in Kontakt zu setzen.

 

Mein Arbeitsalltag lässt mir dennoch nur begrenzt Zeit für die Lektüre von von Fachzeitschriften – kann ich bei langen Abhandlungen zumindest rasch erkennen, ob sie für mich von Interesse ist?

Aufsätzen ist ein Abstract vorangestellt, der von jedem Besucher der Seite unter » Details « eingesehen werden kann.

 

 

B. Online und/oder Print, das technische Konzept
   

Wird es das » Spektrum des Wirtschaftsrechts « nur online geben?

Während eines Kalenderjahres gibt es uns tatsächlich nur in elektronischer Form. Es wird jedoch zu Beginn des jeweiligen Folgejahres ein Jahrgangsband für Archivzwecke und als Belegstück für unsere Autorinnen und Autoren und Herausgeber erscheinen.

 

Warum erscheint das Spektrum nicht ( auch ) gedruckt als Heft wie die meisten anderen » grossen « Zeitschriften ?

Das hat mehrere Gründe, die in Summe den Ausschlag für diese Lösung gaben:

  • Rasches Erscheinen: Wir können nach Erteilung des Imprimatur den Beitrag sofort zugänglich machen und müssen nicht bis zur Komplettierung eines gedruckten Heftes warten.
  • ( Fast ) keine Restriktion hinsichtlich des Umfangs: Wir ziehen erst dort die Grenze, wo man das Manuskript als Buch veröffentlichen kann.
  • Sich verändernde ( Lese- )   Gewohnheiten und auch ein wenig Umweltschutz: Wenn man sich heute viele Schreibtische von Juristinnen und Juristen, aber auch in Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien ansieht, findet man meist einen Stapel von Ausdrucken aus Datenbanken und Kopien von Zeitschriftenbeiträgen, während sich das gedruckte Heft im Umlauf befindet. Beim Spektrum kann man sich gleich einen ordentlichen Ausdruck machen, der hinsichtlich der Qualität des Layouts einer klassischen gedruckten Zeitschrift entspricht. Auch werden Tablett-PCs, von Smartphones mit großem Display ganz zu schweigen, in den nächsten Jahren wahrscheinlich einen ähnlichen Siegeszug antreten wie Handys und Laptops – und auch wenn man hoffentlich noch viele Jahre weiterhin lange Texte lieber als Druckwerk und nicht auf einem Display wird lesen wollen – so wird die Zukunft von Fachzeitschriften vermutlich elektronisch sein.    Und wenn die Mehrheit der Leserinnen und Leser entweder am Bildschirm liest oder einen Ausdruck herstellt, stellt sich die Frage, ob man auch noch Papier auf den Druck von Heften verwenden soll.
  • Die Kosten: Nicht nur weil das Spektrum kostenlos angeboten wird und wir von unseren Autorinnen und Autoren keine page-fees verlangen, wollen wir den Aufwand gering halten – und da würde, neben den reinen Druck- und Papierkosten, das Handling und vor allem der Versand den Kostenrahmen sprengen. Und sollte das Spektrum einen Preis haben müssen, so soll dieser so gering wie möglich gehalten werden.

 

Es gibt technisch » spektakulärere « Lösungen für ein Projekt wie das Spektrum. Warum also die Entscheidung für den Download von PDFs ? 

Wir alle lesen grosse Textmengen, die vielfach komplexe Themen und Fragestellungen behandeln. Insbesondere bei längeren Texten ist ein gutes Layout in Kombination mit der » richtigen « Schrift nicht nur essentiell für die Leserlichkeit, sondern fördert auch das Textverständnis.

Darüber hinaus unterscheidet sich Leseverhalten bei auf Papier ( oder vergleichbaren Trägermedien ) gedruckten Texten von jenem auf Webseiten laut einer Studie aus dem Jahr 2008 massiv. Bei Texten auf Webseiten werden über 70% der Worte nicht gelesen. Die Studie berücksichtigt dabei zwar offenbar nicht Unterschiede der Textarten, ein Aspekt dürfte aber auch die Art der » Präsentation « der Texte sein. 

Solange es nicht möglich ist, mit einem auf den ersten Blick » spektakuläreren « System online Texte in derselben typographischen Qualität darzustellen, wie mit einem guten für den ( Aus ) druck bestimmten Layout – und sich auch die Lesegewohnheiten nicht mehrheitlich ändern – sehen wir noch keine Alternative zu dem von uns gewähltem Ansatz. 

Ein weiterer Aspekt ist die Zitierfähigkeit. Diese ist mittlerweile auch bei reinen Online-Lösungen möglich, aber bei unserer Lösung der Abbildung einer » traditionellen « Zeitschriftenseite fühlen wir einfach wohler. 

Darüber hinaus sollen unsere Autorinnen und Autoren, die Herausgeber und Beiräte auch ansprechend gestaltete Jahrgangsbände als Belegstücke erhalten; und das gelingt nach unserem Dafürhalten nur auf diesem Weg.

 

Werden Jahrgangsbände auch verkauft werden ?

 Ja – wir hoffen, dass solche Bände insbesondere für jene, die eine dauerhafte Archivierung jenseits der Festplatte oder des Aktenordners schätzen, interessant sein wird.

 

 

C. Open Access oder kostenpflichtiges Abonnement

Das Abbonnement ist bis auf weiters kostenlos!

       


D. Datenschutz

Da die Nutzung des SPWR keine Registrierung erfordert und wir auch keine cookies verwenden, werden keinerlei Daten zu den Nutzern und ihrem Nutzungsverhalten gespeichert und/oder verarbeitet.

 

 

E. Autor werden

Ich möchte ein Manuskript veröffentlichen. An wen wende ich mich ?

Am besten direkt an den Herausgeber oder die Herausgeberin derjenigen Teildisziplin, in die Ihr Manuskript fällt. Die Übersicht finden Sie hier, die vollständigen Kontaktdaten auf der jeweiligen Subseite. Sind mehrere Herausgeber für einen Bereich genannt, so ist die Reihung alphabetisch und spiegelt keine Rangfolge der » Zuständigkeit « wider.

 

Welchen Umfang kann ein Manuskript maximal haben?

Die Grenze ziehen wir bei Abhandlungen, die bereits monographischen Charakter haben. Ab 100.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten kann man bei bestimmten Textarten ( etwa Antrittsvorlesungen ) an eine eigenständige Publikation denken.

 

Ich habe das Manuskript eingereicht. Wie ist der weitere Ablauf ?

Der Herausgeber prüft zunächst die grundsätzliche Eignung für eine Veröffentlichung. Danach sucht er zwei Gutachter und lässt ihnen das Manuskript in anonymisierter Form zukommen.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Text des eingereichten Manuskripts keinen Hinweis auf die Autorenschaft geben soll ( etwa » …wie ich bereits in meinem Aufsatz XY erläutert habe… « ). 

Den Gutachtern steht für Ihre Bewertung ein kurzer Fragebogen zur Verfügung. Sie können die Veröffentlichung befürworten, mit Änderungen befürworten oder ablehnen. Es kann also sein, dass Sie vor einer Veröffentlichung noch aufgefordert werden, Anregungen aus dem Gutachten zu berücksichtigen; verständigt werden Sie aber in jedem Fall.

 

Was geschieht, wenn ich diese Anregungen nicht berücksichtige ?

Wenn diese von Gutachtern oder Herausgeber als so essentiell eingestuft werden, dass sie Voraussetzung für eine Publikation sind, können wir diesfalls Ihr Manuskript nicht veröffentlichen.

 

Ich habe die Änderungen berücksichtigt. Was geschieht nun ?

Je nachdem, welcher Natur diese Änderungen waren, werden sie noch vom Herausgeber durchgesehen – oder ein Gutachter hat sich bereit erklärt, dies selbst nochmals zu tun.

Danach wird das Manuskript an den Verlag weitergeleitet und mit dem Satz begonnen. In dieser Phase kann es sein, dass Sie vom Verlag kontaktiert und etwa gebeten werden, einen Abstract, ergänzende Kontaktdaten, ein Schlagwort- oder Normenverzeichnis oder Ihr Photo nachzureichen. Bei sehr umfangreichen Beiträgen kann auch noch der Wunsch an Sie gerichtet werden, im Sinn einer besseren Rezeption Ihrer Ergebnisse ein umfangreicheres Abstract zur Verfügung zu stellen.

 

Was passiert, wenn ich nicht die Zeit für eine zusätzliche Zusammenfassung habe ?

Diesfalls werden wir Ihren Beitrag ohne eine solche detaillierte Orientierungshilfe veröffentlichen.

 

Erhalte ich vor der Veröffentlichung noch Korrekturfahnen ?

Ja, wir halten in diesem Bereich den traditionellen Ablauf einer Zeitschriftenproduktion ein:     Fahnen – Korrekturabzug für Autorin oder Autor – Korrektur und Umbruch im Verlag – Korrekturabzug für Herausgeber oder Herausgeberin – allfällige Letztkorrektur im Verlag – Imprimatur durch Herausgeber.

 

Erhalte ich einen zweiten Satz Fahnen oder den Umbruch für weitere Korrekturen ?

Im Verlag ist man um einen raschen Satz sehr bemüht. Im Regelfall sollten daher inhaltliche Korrekturen nur in so geringem Umfang erforderlich sein, dass Sie uns mit der Rücksendung der Fahnen das » Imprimatur nach Korrektur « erteilen können. Die abschließende Freigabe für die Veröffentlichung erfolgt dann durch den Herausgeber, der den fertigen Umbruch Ihres Beitrags vom Verlag zur Letztkontrolle erhält.

Sollten Sie dennoch feststellen, dass zahlreiche oder umfangreiche Korrekturen vorgenommen werden müssen, kontaktieren Sie bitte vorab den Verlag und informieren Sie auch den Herausgeber. Wir finden dann individuell den besten und schnellsten Weg für deren Umsetzung.

 

Wie lange dauert in etwa das gesamte Verfahren von der Einreichung des Manuskripts bis zur Veröffentlichung ?

So kurz als möglich. Auf eine genaue Zeitspanne können wir uns jedoch nicht festlegen, diese ist von zu vielen auch fremdbestimmten Faktoren abhängig.

Wir haben es uns aber als Ziel gesetzt, die Phase der Begutachtung binnen 8 Wochen abzuschließen. Kann der Beitrag ohne Änderungen veröffentlicht werden, sollten Sie die Fahnen längstens zwei Wochen nachdem das Manuskript im Verlag eingelangt ist, vom Verlag erhalten. Die Zeitdauer für die Einarbeitung Ihrer Korrekturen richtet sich dann nach deren Art und Umfang; dies gilt auch für deren Überprüfung und die Erteilung der Freigabe durch den Herausgeber. Im Normalfall sollte dies jeweils binnen zwei Wochen möglich sein.

In Summe rechnen wir mit einem Zeitraum von 10 Wochen, um unserem Qualitätsanspruch in inhaltlicher wie formaler Hinsicht gerecht werden zu können.

Hinzu kommt dann noch die Zeit, die Sie selbst für die Durchführung der Korrekturen benötigen.

 

Erhalte ich ein Honorar für die Veröffentlichung ?

Leider nein – Sie erhalten jedoch von uns im Folgejahr einen gedruckten Jahrgangsband als Belegstück.

 

F. Navigation und Icons

Gibt es irgendwelche Besonderheiten bei der Navigation ?

Nein, unsere Seite funktioniert ganz herkömmlich. Um die Orientierung und Navigation möglichst einfach zu gestalten, haben wir die Anzahl der Ebenen so gering wie möglich gehalten und uns statt für optische Spielereien für ein funktionales Design und, mit Ausnahme der Detailinformationen zu Herausgebern und Beiräten, gegen Pop-ups entschieden.