Spektrum des Wirtschaftsrechts

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18.01.2024 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

November/Dezember 2023

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«,  »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen;

07.12.2023 - Aufsätze

Das [fehlende] österreichische Sozialstaatsprinzip: Gedanken zur Aufgabe des Provisorialcharakters

Zum 50. Todestag von Hans Kelsen

Autor: Mag. Dr. Rainer Silbernagl / Dr. Sebastian Strasak

Abstract:

Österreich ist ein Sozialstaat. Die Bundesverfassung schweigt dazu allerdings. Hans Kelsen widmete sich in der Ausarbeitung der Verfassung vornehmlich den Kompetenzen und der Gewaltentrennung. Die gegenwärtigen gesellschaftlichen Diskussionen lassen ein rechtspolitisches Nachdenken über ein soziales  Verfassungsbekenntnis zu. Österreich bekennt sich zu vielen sozialen Erklärungen nach »außen«, setzt diese aber nach »innen« mitunter langsam um. Zudem ist auch ein wirtschaftlicher und europäischer Kontext inzwischen maßgeblich, um an ein verfassungsmäßiges Sozialstaatsprinzip zu denken.

Normen:

§ 16 ABGB; Artt 10, 11, 12, 14 und 120a B-VG; Art 1, 20 dtGG; § 38 dtSGB I; Artt 25, 26, 33, 34, 41 GRCH; Artt 3, 8 EMRK; Staatsvertrag von Saint Germain en Laye; Staatsvertrag von Wien; Art 25 Abs 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte;; Artt 6, 7 und 8 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte; Artt 2, 3 Vertrag über die Europäischen Union;

Schlagwörter:

Hans Kelsen; Sozialstaat; Gerechtigkeit; Grund- und Freiheitsrechte; Sozialstaatsprinzip; Verfassungsentwicklung; soziale Grundrechte

06.12.2023 - Aufsätze

Nachhaltigkeit und Lauterkeitsrecht

Autor: Jeffrey Lee Brüstle, LL.B. LL.M. LL.M.

Abstract:

Die mediale Berichterstattung über den Klimawandel bewirkte einen signifikanten Anstieg der Verbrauchersensibilität für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, der sich nicht zuletzt im geänderten Konsumverhalten widerspiegelt. Vor diesem Hintergrund ist es für Unternehmen nicht mehr maßgebend, ob sie sich mit Nachhaltigkeitsthemen beschäftigen, sondern vielmehr wie glaubwürdig ihre diesbezügliche Außendarstellung ist. Vage, uneindeutige oder nicht belegbare Werbeschlagwörter wie »energieeffizient« oder »naturfreundlich« befeuern die Versuchung, dass Unternehmen sich und ihre Produkte verantwortungsbewusster präsentieren, als sie es in Wahrheit sind. Fehlende klare Regeln zu Nachhaltigkeitsaussagen und -zertifikaten führen zu Rechtsunsicherheit und rufen aktuell den Unionsgesetzgeber auf den Plan. Dieser Beitrag beleuchtet die lauterkeitsrechtlichen Anforderungen an Nachhaltigkeitswerbung und verschafft einen Überblick zu den jüngsten europäischen Entwicklungen.

Normen:

§ 2 öUWG; §§ 5, 5a dUWG; Art 3 chUWG; Art 3 flUWG;

Schlagwörter:

CSR; Green Hushing; Greenwashing; Irreführungsverbot; Nachhaltigkeitswerbung

20.11.2023 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

September/Oktober 2023

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen;

16.11.2023 - Judikatur

Unverhältnismäßige Lizenzenlimitierung im Gelegenheitsverkehrsgewerbe – österreichisches Glücksspielmonopol (und Apothekenoligopol) ebenfalls unionsrechtswidrig?

Urteil des EuGH v 8. 6. 2023, C-50/21 (belangter Mitgliedstaat: Spanien)

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:
Normen:

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Schlagwörter:

19.10.2023 - Aufsätze

Verbleibende Strukturdefizite der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

Mit der B-VG-Novelle BGBl I 51/2012 erfolgte eine umwälzende Neustrukturierung der Gerichtsbarkeit des Öffentlichen Rechts in Österreich: Es wurden erstinstanzliche Verwaltungsgerichte eingerichtet, deren Hauptaufgabe darin besteht, den entscheidungswesentlichen Sachverhalt festzustellen und darauf basierend in der Sache selbst (dh: meritorisch), und zwar nach Vorgabe durch die Judikatur des VwGH, zu entscheiden. Die beiden Höchstgerichte sind demgegenüber darauf beschränkt, die Vereinbarkeit genereller Normen mit höherrangigem Recht und Grundrechtsverletzungen einerseits festzustellen (VfGH) bzw grundsätzliche Rechtsfragen zu klären (VwGH). Wie dieser Beitrag aufzuzeigen versucht, konfligiert diese Konzeption allerdings mit zentralen Anforderungen des Art 6 EMRK und des Art 47 EGRC. Eine unlösbare Antinomie besteht vornehmlich darin, dass die Verwaltungsgerichte, die Tribunale iSd Art 6 EMRK verkörpern sollen, nach einer aufhebenden Entscheidung im fortgesetzten Verfahren an die Rechtsansicht des VfGH bzw des VwGH, die ihrerseits den Tribunalbegriff des Art 6 EMRK nicht erfüllen, gebunden sind, sodass auf den Bürger im Ergebnis keine gerichtsförmige Entscheidung zukommt. Weil sich bislang aber weder der EGMR noch der EuGH zu dieser Problematik geäußert hat, besteht diesbezüglich vorerst offenkundig auch kein dringender Handlungsbedarf für die maßgeblichen politischen Entscheidungsträger.

Normen:

Art 4 7.ZP, 6 und 7 EMRK; Art 47, 50 und 52 EGRC; Art 91, 133, 139, 140 und 144 B-VG; Bundesverfassung (Schweiz); §§ 1 und 87 VfGG; §§ 1, 27, 28, 41, 42 und 63 VwGG; §§ 17, 28 und 38 VwGVG; BFA-VG; § 17 BFinGG; VwGO (Deutschland); §§ 13a, 38, 39 und 42 AVG; §§ 5, 22, 24 und 31 VStG; § 15 AusschreibungsG; §§ 356 und 366 GewO; § 52 GSpG; § 103 KFG; § 90 LMSVG; § 201 TKG; § 107 WRG; § 32 OöBauO; § 18 OöLVwGG; § 35 OöObjektivierungsG; § 6 OöParkGebG;

Schlagwörter:

Amtssachverständige; inquisitorisches Amtswegigkeitsprinzip; Amtsrevision; Beweislastverschiebung – Selbstbelastungszwang (nemo tenetur); Bindung an Sachverhaltsfeststellungen; civil rights; criminal charges; Doppelbestrafung (ne bis in idem); Durchführung von Unionsrecht; EGMR; EGRC; EMRK; erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit; EuGH; Fachgerichte; faires Verfahren; Funktionsvermischung; Gericht – Begriff; grundsätzliche Rechtsfragen; infiniter Kreislauf; verfassungskonforme Interpretation; Kognitionsbefugnis – Kompetenzeinschränkung; kontradiktorisches Verfahren; Öffentlichkeitsprinzip; overruling (overturning); »Punkt-für-Punkt«-Prüfung; Richterbestellung – Parteistellung; Sachentscheidung; Tribunal (tribunal); Unabhängige Verwaltungssenate (UVS); VfGH; VwGH; Vorrang des Unionsrechts – gerichtliche Autonomie; Verhandlungsdokumentation; Verjährungsfristen; Waffengleichheit

19.10.2023 - Aufsätze

»No creditor worse off« im europäischen Bankenabwicklungsregime: Obstruktionsverbot oder Sollbruchstelle?

Autor: PD MMag. Dr. Thomas Stern MBA

Abstract:

Im europäischen Bankenabwicklungsrecht gilt der Grundsatz des »no creditor worse off« (NCWO). Nach diesem Prinzip hat bei der Anwendung von Abwicklungsinstrumenten »kein Gläubiger [ … ] größere Verluste zu tragen, als er im Fall einer Liquidation [ … ] im Wege eines regulären Insolvenzverfahrens [ … ] zu tragen gehabt hätte.« Das NCWO-Prinzip orientiert sich an Obstruktionsverboten des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts ( zB »best interest« nach US-Chapter 11). Die Forschungsarbeit diskutiert sowohl die Hintergründe als auch die Bedeutung dieses »prudentiellen« Obstruktionsverbots für das europäische Bankenabwicklungsregime aus mehreren Perspektiven.

Normen:

Art 15 Abs 1 lit g SRM-V, Art 34 Abs 1 lit g BRRD;

Schlagwörter:

Bankenabwicklung; Insolvenz; no creditor worse off; Chapter 11; Obstruktionsverbot

19.09.2023 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Juli/August 2023

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«,  »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Juli/August 2023

25.07.2023 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Mai/Juni 2023

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Mai/Juni 2023

25.07.2023 - Aufsätze

Nur Frust mit der USt … auch beim Prozesskostenersatz?

Autor: MMag. Dr. Sebastian Pribas

Abstract:

Das Zusammenspiel von Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz beschäftigt Rechtswissenschaft und -praxis bereits seit Jahrzehnten. Auf erste zutreffende (obergerichtliche) Judikate in Österreich folgte aber insbesondere in der jüngeren (höchstgerichtlichen) Rechtsprechung sowohl in Österreich als auch in Liechtenstein eine Judikaturlinie, die unverständlicherweise keine Kritiker auf den Plan rief, und auch in der jüngeren Lehre übernommen wurde. Umso mehr überrascht es, wenn der österreichische Oberste Gerichtshof von seiner bisherigen Judikaturlinie zumindest teilweise in nachvollziehbarer Weise abgeht, dies aber nicht nur in Lehre und Rechtsprechung keinen Anklang findet, sondern vielmehr nahezu totgeschwiegen wird. Das Judikat bietet Anlass, die
herrschende Ansicht einer grundsätzlichen Prüfung zu unterziehen.

Normen:

Art XII EGUStG, § 4 IPRG, §§ 3, 3a UStG, § 54 ZPO, § 54 lZPO, Art 8 lMWStG, Art 8 schwMWStG, Art 43 MwStSystRL;

Schlagwörter:

Beratungsleistungen; Empfängerort; Katalogleistungen; Mehrwertsteuersystem-Richtlinie; Prozesskosten; Prozesskostenersatz; Umsatzsteuer; Unternehmerort

28.06.2023 - Aufsätze

The regulation of crypto service providers in the EEA – MiCAR ante portas

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer / Dr. Rene Kreisl, MA, LL.M., MBA

Abstract:

The Markets in Cryptoassets Regulation (MiCAR) aims to regulate digital assets, including cryptocurrencies, within the European Union (EU). MiCAR is part of a broader set of regulations designed to establish a comprehensive framework for digital finance in the EU.

MiCAR introduces a harmonized regulatory framework for issuers and service providers involved in cryptoassets. It covers various types of cryptoassets, such as cryptocurrencies, utility tokens, and stablecoins. The regulation aims to enhance investor protection, promote market integrity, and foster innovation in the digital asset space.

Key provisions of MiCA include:
Authorization and Registration: Most cryptoasset issuers, including those conducting initial coin offerings (ICOs), would need to obtain authorization from the competent authorities within the EU. Cryptoasset service providers, such as custodians, exchanges, and wallet providers, would need to register with the relevant authorities.

Capital Requirements: Cryptoasset service providers would be subject to specific capital requirements to ensure their financial stability and ability to withstand market risks.

Investor Protection: MiCAR introduces measures to protect investors, including requirements for clear and accurate disclosures, adequate risk warnings, and rules for handling complaints and disputes.

Market Integrity: The regulation sets out rules to prevent market manipulation, insider trading, and abusive practices in the cryptoasset markets. It also introduces transparency requirements for trading venues.

Stablecoins: MiCA includes specific provisions for stablecoins, which are cryptoassets designed to maintain a stable value. It sets out additional requirements and oversight for stablecoin issuers, particularly those with a significant impact on the EU market.

The following manuscript deals with the various regulations for the market entry of crypto providers.

Normen:

MiCAR, MIR, FM-GwG, TTA;

Schlagwörter:

crypto service provider; crypto service; token; DLT; crypto assets; authorisation; licensing; market access; virtual currency; digital asset; electronic money token (EMT); asset referenced token (ART); utility token; hybrid token

10.05.2023 - Buchbesprechungen

Rezension - Andreas Natterer, Lebensmittelrecht

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:
Normen:

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Schlagwörter:

10.05.2023 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

März/April 2023

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; März/April 2023

19.04.2023 - Aufsätze

Kryptokunst im Fürstentum Liechtenstein

Autor: Dr. iur. Marco Lettenbichler / Jeffrey Lee Brüstle, LL.B. LL.M. LL.M / Mag. iur. Maximilian Jörg, LL.M.

Abstract:

Die vorliegende Abhandlung beleuchtet die Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie in der Kunstbranche. In diesem Zusammenhang wird die Tokenisierung von Kunstgegenständen erörtert und die Übertragungsordnung im Kontext des liechtensteinischen TVTG untersucht. Darüber hinaus werden Besonderheiten einer sich daraus ergebenden Miteigentümergemeinschaft aufgezeigt.

Normen:

Artt 2, 5, 6, 7, 12, 16, 19 TVTG; Artt 25, 26, 28a, 29, 30, 503 SR; Artt 933, 937 PGR; Artt 650, 651 CH-ZGB;

Schlagwörter:

Besitzanweisung; Blockchain; Eigentumsübertragung; Kunstgegenstände; Miteigentümergemeinschaft; Tokenisierung; TVTG; Validator; VT-Dienstleister; VT-System

28.03.2023 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Jänner/Februar 2023

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Jänner/Februar 2023

25.01.2023 - Aufsätze

Kontext des zivilgesellschaftlichen Engagements (Freiwilligenarbeit und Ehrenamt) zu öffentlichen und zivilen Rechten

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer / Mag. Dr. Rainer Silbernagl

Abstract:

Freiwilligenarbeit und Ehrenamt sind grundlegende und tragende gesellschaftliche Eckpfeiler, ohne die die Aufrechterhaltung des Staatswesens, des wirtschaftlichen Betriebs oder der sozialen Fürsorge nicht vorstellbar wären. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich unentgeltlich für Kunst, Kultur, Wissenschaft oder ganz unmittelbare Hilfe, wie Rettung oder Feuerwehr. Der thematisch weite Themenkomplex des Ehrenamtes und der Freiwilligenarbeit wird im Folgenden in seiner Weite thematisch dargestellt und mit rechtlichen Einschätzungen gewürdigt.

Normen:

§ 2 Abs 2 FreiwG, §§ 34, 35, 36, 37 BAO, § 1152 ABGB, § 176 Abs 1 Z 6 ASVG, § 8 Abs 3 a AngG, Artt 9a, 78a ff, 79, 91 Abs 1, 118 Abs 3, 134 Abs 2 B-VG; § 1 Abs 4 WG 2001, Art 329b Schweizer Obligationenrecht (OR), § 1152 Liechtensteinisches ABGB, § 8 ff deutsches SGB IV;

Schlagwörter:

Freiwilligenarbeit; Ehrenamt; Freiwilligengesetz; Freiwillige Feuerwehr; Laienrichter; Rettung; Miliz; Wahlhelfer; Unentgeltlichkeit; Sozialversicherung; Gemeinnützigkeit; Verein; Stiftung

24.01.2023 - Aufsätze

Update zu den »Neuralgischen Grundfragen der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit«

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

Nach nunmehr nahezu zehn Jahren fällt eine vermeintliche Erfolgsbilanz hinsichtlich der mit der B‑VG-Novelle BGBl I 51/2012 vorgenommenen Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei einigermaßen objektiver Betrachtung doch eher ernüchternd aus. So ist die durchschnittliche Verfahrensdauer vor allem in rechtlich heikleren Fällen effektiv nicht kürzer, sondern eher noch länger geworden. Dies ist einerseits vor allem dem Umstand geschuldet, dass die erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte nahezu standardmäßig öffentliche Verhandlungen durchführen bzw. durchzuführen haben, wenngleich sich dadurch an dem meist schon von vornherein absehbaren Verfahrensergebnis in aller Regel ohnehin nichts ändert. Andererseits entscheidet der VwGH nach wie vor hauptsächlich nur kassatorisch, wobei die auffallend hohe Erfolgsquote von Amtsrevisionen meist ein »Zurück an den Start !« für das verwaltungsgerichtliche Verfahren bedeutet. Solange daher der Gesetzgeber die für die Gerichte des Öffentlichen Rechts maßgeblichen Verfahrensordnungen nicht in echt tribunalmäßige Prozessordnungen iSd Art 6 EMRK bzw Art 47 EGRC umfunktioniert, die bei den Verwaltungsgerichten – neben weiteren massiven Kritikpunkten – vor allem eine Funktionsvermischung zwischen » Gericht « und » Behörde « sowie die im Zwang zur Heranziehung von Amtssachverständigen begründete Beweislastverschiebung auf den normunterworfenen Bürger effektiv beseitigen, wird man sich wohl auch in Zukunft mit dem Befund begnügen müssen, dass mit der B-VG-Novelle BGBl I 51/2012 in Wahrheit bloß eine Scheingerichtsbarkeit institutionalisiert wurde, die primär von der insgeheimen Hoffnung getragen war, dass zumindest deren formale Garantien die angesichts zahlreicher anderer »massiver Dauer-Problemstaaten« (Russland, Türkei, Ukraine, Rumänien ) insoweit traditionell gutgläubigen europäischen Instanzen zu besänftigen vermögen – und zwar je länger, desto besser ….

Normen:

Art 49 AEUV; Art 56 AEUV; Art 47 EGRC; Art 50 EGRC; Art 52 EGRC; Art 6 EMRK; Art 4 7.ZPMRK; Art 94 EuGH-VerfO; Art 18 B‑VG; Art 137 B-VG; Art 139 B‑VG; Art 140 B-VG; § 10 ApG; § 20 BStMG; § 28 VwGG; § 38a VwGG; § 63 VwGG; § 87 VfGG; § 87a VfGG; § 22 VStG;

Schlagwörter:

Vorrang des Unionsrechts; integrationsfester Verfassungskern; Durchführung des Unionsrechts; Begriff »Gericht«; faires Verfahren; harmonisierter Bereich; Rechtsstaatsprinzip; Bindungswirkung; Glücksspiel; (Amts-) Sachverständige; Apothekenkonzessionen; Konkurrenzschutz durch Selbstverwaltung; Mehrfachverfolgung und - bestrafung (Doppelbestrafung; ne bis in idem); fortgesetztes Delikt; Kumulationsprinzip; Verhältnismäßigkeit; Mautgebühren; Verordnungsbegriff; Waffengleichheit; Parteienrevision und Amtsrevision; Vorabentscheidung; Sperrwirkung; Sperrwirkungsbeschluss ; angemessene Verfahrensdauer; Gewaltenteilung; Funktionsvermischung; Beweislastverschiebung

24.01.2023 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

November/Dezember 2022

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischenund nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; November/Dezember 2022

21.11.2022 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

September/Oktober 2022

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; September/Oktober 2022

21.11.2022 - Aufsätze

Die Stiftungen nach italienischem Recht und die Nachfolgegestaltung

Autor: Dott. Mag. Paolo Cattaruzza Dorigo

Abstract:

Der vorliegende Beitrag zielt darauf, das Rechtsinstitut der Stiftung hinsichtlich der Aspekte der Nachfolgegestaltung näher zu erläutern, und befasst sich mit dem Stiftungswesen in Italien, insbesondere mit der Unterscheidung zwischen den sog ordentlichen Stiftungen nach dem itCC und jenen Stiftungen, die durchSondergesetze geregelt sind. Erstere werden eingehend behandelt, zumal sie als Instrument für die Nachfolgegestaltung relevant, zweitere werden lediglich der Vollständigkeit halber kurz behandelt. Des weiteren wird die Stiftung im Zusammenhang mit der Absonderung von Vermögensteilen, mit Bezug auf die Familienstiftungen und hinsichtlich erbrechtlicher Probleme behandelt.

Normen:

Art 18 itCost; Art 14 u ff itCC; GD 12.3.1936, Nr 375 umgewandelt in das G 7.3.1938; Nr 141; G 30.7.1990, Nr 218; G 29.11.1990, Nr 387; GvD Nr 367/1996, GvD Nr 153/1999, DPR 24.5.2001, Nr 254; MD 18.5.2004, Nr 150; GvD 3.7.2017, Nr 112;

Schlagwörter:

Bankenstiftungen; Dritter Sektor; Erbfolge; Erbpflichtteil; Erbpflichtteilsverletzung; Familienstiftungen; Grantmaking Stiftungen; italienisches Recht; italienisches Stiftungsrecht; italienisches Zivilgesetzbuch; lyrisch-symphonische Stiftungen; Nachfolgegestaltung; Nachfolgeplanung; Nachfolgeregelung; Schutz der Gläubiger; Operating Stiftungen; Stiftung; Unternehmensführung; Unternehmensstiftung; Universitätsstiftungen

21.11.2022 - Aufsätze

Der Ehegüterstand in Italien, mit besonderer Berücksichtigung der Eheverträge als Mittel der Nachfolgeplanung und das Verhältnis zum gesetzlichen Verbot von Abmachungen über die Erbfolge

Autor: Univ.-Ass.in Mag.a Barbara Knoll

Abstract:

Der vorliegende Beitrag widmet sich der Rolle der Privatautonomie im italienischen Familien- und Erbrecht in Hinblick auf die Vermögensverhältnisse innerhalb der familiären Bindungen. Dabei werden die verschiedenen familiären Realitäten behandelt, die der italienische Gesetzgeber explizit rechtlich anerkennt. Darauf aufbauend wird untersucht, wieso in der gegenständlichen Rechtsordnung jegliche normative Anerkennung den Eheverträgen untersagt wird, die Eheverträge nicht rechtlich anerkannt werden und wie die Situation der – seit jeher unzulässigen – Abmachungen über die Erbfolge ist.

Normen:

Art 160 ZGB, Art 1322 ZGB, Art 3 der italienischen Verfassung; Art 29 der italienischen Verfassung, Art 41 der italienischen Verfassung;

Schlagwörter:

Abmachungen über die Erbfolge; eheähnliche Lebensgemeinschaft (convivenza more uxorio); Ehevertrag; eingetragene Lebenspartnerschaft (unione civile); Erbschaftsvertrag; Erbvertrag; Erbverzicht; Familienrecht; Güterstand

21.11.2022 - Aufsätze

Liechtensteinisches Stiftungsrecht und Verantwortungseigentum

Autor: Mag. iur. Maximilian Jörg, LL.M.

Abstract:

Das Konzept des »Verantwortungseigentums« verfolgt das Ziel, nachhaltiges Unternehmertum zu etablieren und den persönlichen Profit an Unternehmen gänzlich auszuschließen. Die Diskussion hat in Deutschland bereits zwei Entwürfe einer Rechtsformvariante der dGmbH hervorgebracht. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob mithilfe der liechtensteinischen Stiftung dieses Unternehmenskonzept umgesetzt werden kann.

Normen:

Artt 107, 396, 397, 398, 418, 552 §§ 1, 2, 8, 30 PGR;; Art 42 ÖRegV; §§ 77b, 77c, 77f, 77 g GmbHG-gebV;

Schlagwörter:

Nachfolgeplanung; Selbstbestimmungsprinzip; Selbstzweckstiftung; Sinnprinzip; Stiftungsgegenstand; Stiftungszweck; Unternehmensträgerstiftung; Unternehmen mit gebundenem Vermögen; Unternehmensselbstzweckstiftung; Verantwortungseigentum; Verbandsautonomie

21.11.2022 - Aufsätze

Legal Constrains of Smart Contracts in the Context of the Article 104 CRR

Autor: Dr. Jurij-Andrei Reichenecker, LL.M.

Abstract:

The 2007 Global Financial Crisis revealed material weakness in the boundary between trading and banking books. Consequently, this boundary was revised by the Basel Committee, leading to an amendment to the Capital Requirement Regulation. Smart contracts can be applied diversely, including to assign positions to a trading or banking book. However, legal constraints could limit the smart contract utilization for this purpose.


Assuming a European standalone institution, two main legal constraints can be identified in the application of smart contracts. First, legal definitions and requirements are mostly qualitative in nature. This means that a smart contract cannot perform a certain justification, as it requires a quantitative interpretation. Second, certain governance processes and risk management reviews are complex and highly economic, demanding a high cognitive ability. A smart contract is therefore limited in its ability to tackle the required exercises, being able to only support these processes and reviews.

Normen:

Regulation (EU) No 575/2013, Proposal for a regulation amending Regulation (EU) No 575/2013 on requirements for credit risk; credit valuation adjustment risk, operational risk, market risk and the output floor;

Schlagwörter:

Capital Requirement Regulation; Fundamental Review of the Trading Book; Trading Book; Banking Book; Boundary; Smart Contract; Distribution Ledger Technology

21.11.2022 - Aufsätze

Blockchain und Sustainable Finance

Regulatorische Anforderungen an den Einsatz der Blockchain-Technologie in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzprodukte gemäss Art 7 und Art 8 der Offenlegungs-VO (VO (EU) 2019/2088)

Autor: Dr. Michael R. Reichenecker, LL.M.

Abstract:

VO (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor stellt das zentrale Element des Aktionsplans der EU zur Neuausrichtung von Kapitalflüssen und der Förderung von Transparenz und Langfristigkeit der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit dar. Die Regulierungsbestrebungen der Verordnung liegen in der Berücksichtigung der Faktoren Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung durch Finanzakteure. Die Arbeit stellt einerseits die Anforderungen an die Offenlegung von Informationen zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Ebene des Finanzproduktes dar (vgl Art 7 Offenlegungs-VO). Zum anderen werden die Anforderungen an die Bewerbung eines Finanzproduktes mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen (vgl Art 8 Offenlegungs-VO) beschreiben. Durch diese Offenlegungspflichten entstehen den Finanzmarktteilnehmern einerseits Fragen in Bezug auf die Verfügbarkeit der offenzulegenden Daten und zum anderen operative und finanzielle Herausforderungen. Als Lösungsansatz sollen hierzu die Möglichkeiten der Blockchain-Technologie – insbesondere hinsichtlich der Kriterien Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit untersucht werden.

Normen:

VO (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO), VO (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO);

Schlagwörter:

Blockchain; Distributed Ledger Technologie; Europäischer Green Deal; Offenlegungs-VO; Taxonomie-VO

02.11.2022 - Aufsätze

Zur Zersplitterungstendenz im österreichischen Arbeitsrecht: Eine Skizze aus Antike und Mittelalter mit Fokus auf landwirtschaftliche Beschäftigung

Autor: Dr. Sebastian Strasak / Mag. Dr. Rainer Silbernagl

Abstract:

Das österreichische Arbeitsrecht weist eine gravierende Zersplitterung auf. Seit Jahrzehnten versucht der Gesetzgeber eine möglichst weite Vereinheitlichung herbeizuführen. Die Vorhaben scheitern mitunter an der kleinteiligen Regelungsdichte des Arbeits- und Sozialrechts. Wie diese Segmentierung entstand und worauf sich auch die heutige Rechtstradition noch bezieht möchte der folgende Artikel in einem ersten Anlauf untersuchen und vorstellen.

Normen:

BGBl I Nr 153/2017, § 430 LAG, § 357 ABGB, § 1002 ABGB, 1152 ABGB, Vorschlag RL (EU) Mindestlöhne COM (2020) 682 final, 2020/0310 (COD) 1;

Schlagwörter:

Arbeitskräfteüberlassung; locatio conductio; Privatautonomie; Naturallohn; Vasallität; Grundherrschaft; personenrechtliche Verhältnisse

05.10.2022 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Juli/August 2022

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«,  »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Juli/August 2022

18.07.2022 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Mai/Juni 2022

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- uind Verwaltungsrecht in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Mai/Juni 2022

19.05.2022 - Buchbesprechungen

Rezension - Miriam Lemmert, Die Vermarktung des Kindes im Influencer-Marketing

Autor: Dr. Marco Dworschak

Abstract:
Normen:

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Schlagwörter:

19.05.2022 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

März/April 2022

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; März/April 2022

07.04.2022 - Aufsätze

Amtsmissbrauch und Privatwirtschaftsverwaltung – zugleich Anmerkungen zu FL-OGH 2021.116

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer / Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely

Abstract:

In einer rezenten Entscheidung an der Schnittstelle des FL-Finanzhaushaltsrechts zu § 302 StGB sprach der liechtensteinische Oberste Gerichtshof aus, dass die (behauptet rechtswidrige) Durchführung sog nicht-hoheitlicher »fiskalischer Hilfsgeschäfte« der Hoheitsverwaltung zuzurechnen sei. Daher sei der Anwendungsbereich des § 302 StGB-FL eröffnet. Wie zu zeigen ist, trifft diese Auffassung nicht zu. Die nachfolgenden Anmerkungen zielen daher auch darauf ab, die zunehmend verschwimmenden Konturen des § 302 FL-StGB zu präzisieren.

Normen:

FHG-FL, FHV-FL, §§ 108, 302 StGB-FL;

Schlagwörter:

Amtsmissbrauch; Privatwirtschaftsverwaltung; Beamter; Budgetvollzug; fiskalische Hilfsgeschäfte; Verwaltungsverordnung; Landtag; Finanzgesetz; Finanzkontrolle

07.04.2022 - Aufsätze

Sperrwirkung landespolizeilicher Vorerhebungen iSd Art 4 7. ZP EMRK zugleich Anmerkungen zu OGH-FL 11.UR.2021.193 bzw OGH-FL 2021.119

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer / Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely

Abstract:

Anders als Österreich, unterscheidet das liechtensteinische Strafprozessrecht nach wie vor ausdrücklich zwischen landespolizeilichen Vorherhebungen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden, und gerichtlichen Ermittlungsakten. Der OGL hat im Anlassfall die formale Ansicht vertreten, dass die FL-Staatsanwaltschaft in einem laufenden Strafprozess bereits (formlos) eingestellte Ermittlungen beliebig weiterführen kann (vgl § 281 Z 1 FL-StPO), ungeachtet dessen, ob im selben Verfahrenskomplex bereits inhaltlich damit zusammenhängende Erhebungen gegen dieselben Verdächtigen durchgeführt und die Verdächtigen bereits zum Tatvorwurf (relevanter »Lebenssachverhalt«) einvernommen wurden. Bedenklich ist insbesondere, dass sich der OGH mit den Vorgaben des Art 4 7. ZP EMRK nicht (im gebotenen Umfang) auseinandergesetzt hat.

Normen:

Art 4 7. ZP EMRK, §§ 21a ff, 271, 281 FL-StPO, § 190 StPO-AT;

Schlagwörter:

Ne bis in idem; Beschuldigter; Verdächtigter; Einvernahme; Landespolizei; Staatsanwaltschaft; einheitlicher Lebenssachverhalt; Sperrwirkung; Doppelverfolgung-Verbot

17.03.2022 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Jänner/Februar 2022

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrech « ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; Jänner/Februar 2022

14.02.2022 - Aufsätze

Blockchain-Technologie und liechtensteinisches Immaterialgüterrecht

Autor: Mag. iur. Maximilian Jörg, LL.M.

Abstract:

Der vorliegende Aufsatz widmet sich der Blockchain-Technologie im Lichte des liechtensteinischen Immaterialgüterrechts. Zunächst werden die für die rechtlichen Ausführungen notwendigen technischen Hintergründe zur Blockchain-Technologie erläutert. Darauf aufbauend wird untersucht, ob dem einer Blockchain-Anwendung zugrundeliegenden Quellcode immaterialgüterrechtlicher Schutz zukommen kann. Hierbei wird der Fokus auf das Patentgesetz und das Urheberrechtsgesetz gelegt.

Normen:

Artt 1, 2, 6, 7, 10, 45, 50 URG; Artt 1, 7 PatG; Artt 2, 52, 54, 57 EPÜ; Art 1 TVTG;

Schlagwörter:

Copyleft; Datenbank; Erfindung; europäisches Patentübereinkommen; geistiges Eigentum; Immaterialgüterrecht; Lizenzvereinbarung; Open-Source-Software; Patentgesetz; Patentschutzvertrag; Quellcode; Urheberrechtsgesetz

24.01.2022 - Judikatur

Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Rechtssatzkundmachungen

Anmerkungen zu VwGH v 10.12.2021, Ra 2020/17/0013 (= BGBl I xxx*/2022 = SPWR 2021, 335)

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:
Normen:

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Schlagwörter:

Anmerkungen zu VwGH v 10.12.2021; Ra 2020/17 0013;

24.01.2022 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

November / Dezember 2021

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; November/Dezember 2021

23.11.2021 - Aufsätze

Willkürverbot und Vertretbarkeitskontrolle in der EMRK im Lichte der Rechtsprechung des EGMR

Autor: ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Strejcek

Abstract:

Die Aufgaben des EGMR unterscheiden sich von jenen der nationalen Höchst-, insbesondere der Verfassungsgerichte. Ungeachtet der Verpflichtungen der nationalen Justiz nach Art 1 EMRK (Zusicherung der Konventionsrechte an alle der nationalen Jurisdiktion unterliegenden Menschen) fungiert das Strassburger Gericht für fast 50 Staaten als Monitor, Hüter und Wächter der Menschenrechte in Europa. Folgt man den Zahlen der HUDOC-Homepage, so sind nach dem geltenden Rechtsschutzsystem bisher über 63.000 Beschwerden behandelt worden (Grosse Kammer (GK) = 4.877, in den einzelnen Kammern = 58.208; Stand 15. 10. 2020). Das supranationale Grenzorgan hat die EMRK in dynamischer Interpretation weiter entwickelt und hat einen hohen Standard des Schutzes für fundamentale Verfahrensgarantien und Menschenrechtsverbürgungen entwickelt. Über die Kontrolldichte lässt sich vereinfacht sagen: Je schwerer der Eingriff desto genauer die Nachprüfung, Abwägungen sind hingegen im Rahmen der materiellen Vorbehalte vorzunehmen, hier aber oft mit bemerkenswerter Zurückhaltung vor regionalen Besonderheiten (Sitte, Religion); bei vorbehaltlosen Grundrechten duldet der EGMR hingegen keine Unterschreitungen des europäischen Standards. Von Bedeutung für eine faire Zuteilung von Transferleistungen sind jene zahlreichen Urteile, die eine Diskriminierung im Genuss der Konventionsrechte (jeweils in Verbindung mit Art 14 EMRK) rügen. Der Beitrag zeigt, dass in der EMRK ein Willkürverbot nicht explizit verankert ist, sondern dem Interpreten in Form ausfüllungsbedürftiger Klauseln in den materiellen Vorbehalten und in einer mannigfaltig variierten Judikatur begegnet. Das Strassburger Gericht legt somit je nach betroffenem Grundrecht der nachprüfenden Kontrolle einen materienspezifisch beweglichen Rahmen zugrunde, wie an Hand von zahlreichen Beispielen gezeigt wird.

Normen:

Art 2, 3, 8, 9, 10, 12, 14, 34 EMRK; Art 1, 2 und 3 des 1. ZP EMRK; Art 5 des 7. ZP EMRK; 11. ZP und 14. ZP EMRK; Art 2, 5, 6, 18 StGG 1867; Art 7, 83 Abs 2, 139, 140 B-VG;

Schlagwörter:

Abwägung; Beschwerdeverfahren; Effizienz; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Evidenzkontrolle; Gleichheitssätze; internationaler Grundrechtsschutz; Individualbeschwerde; Kontrolldichte; Vertretbarkeitskontrolle; Willkürverbot

16.11.2021 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

September/Oktober 2021

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; September/Oktober 2021

04.11.2021 - Aufsätze

Smart Contracts und Blockchain im Spannungsverhältnis mit dem Verbraucherschutz

Autor: Dr. iur. Marco Lettenbichler

Abstract:

Der vorliegende Aufsatz widmet sich dem Spannungsfeld von auf der Blockchain basierten Smart Contracts und dem Verbraucherrecht. Anhand von ausgewählten Fragestellungen wird die Zulässigkeit von Smart Contracts untersucht. Neben der Qualifikation von Smart Contracts im Lichte des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes, etwaigen Schranken durch die Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen wird insbesondere die Zulässigkeit der automatischen Ausführung von Smart Contracts im Rahmen von Verbrauchergeschäften beleuchtet.

Normen:

§§ 19, 864a, 879, 934, 1052 ABGB; Art 505 SR; Artt 1, 4, 5, 8, 9 FAGG; Art 11 ECG; Art 8 KSchG; Art 4a GMG; Art 3a EMG;

Schlagwörter:

Allgemeine Geschäftsbedingungen; automatische Ausführung; Besitzstörung; Fernabsatzvertrag; Informationspflichten; Klauselkontrolle; Smart Contract; Verbraucherrecht; Vertragsformblätter

21.09.2021 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Juli/August 2021

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

02.09.2021 - Aufsätze

Verwaltungsstrafen im Lebensmittelrecht – systematischer Leitfaden

Autor: Univ.-Lektor Dr. Alfred Grof / Anna-Maria Karlbauer, BSc

Abstract:

Auch im Bereich des Lebensmittelrechts wird die EU vielfach Recht setzend tätig; um die Einhaltung solcher Verordnungen und Richtlinien effektiv sicherzustellen, fehlt es ihr allerdings v.a. an der Kompetenz zur Normierung adäquater strafrechtlicher Sanktionen. Deshalb werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, insoweit substituierend einzugreifen und entsprechende Straftatbestände zu schaffen. Vor diesem Hintergrund stellt das mitunter sehr komplexe Zusammenspiel zwischen Unions- und nationalem Recht die innerstaatlichen Behörden vor nicht unerhebliche Probleme. Denn ein häufig verfehlter Zugang besteht darin, dass systematisch betrachtet nicht die Strafnormen des LMSVG, sondern das Unionsrecht den Ausgangspunkt der Problemlösung bildet: In erster Linie muss das Spezialitäts- und Subsidiaritätsverhältnis der in Betracht kommenden EU-Normen geklärt werden. Davon ausgehend ist in einem zweiten Schritt unter Heranziehung nationaler Vorschriften der fallbezogen-konkrete Straftatbestand zu ermitteln. Dieser muss sodann schließlich im Spruch des Straferkenntnisses derart zum Ausdruck gebracht werden, dass er den Anforderungen des § 44a VStG gerecht wird.

Normen:

VO 178/2002/EG (LM-Basis‑V); VO 1169/2011/EU (LMIV); VO 1101/2014/EU (Zolltarif-V); LMSVG; ÖLMB; Codex Alimentarius der WHO;

Schlagwörter:

Lebensmittelkennzeichnung; Verbraucherschutz – Administrativmaßnahmen und Strafbedürfnis – ambivalente Grundrechtssphären; Verhältnismäßigkeit und Wesensgehaltsgarantie; »Beraten statt Strafen«; Spruchkonkretisierung; Verhältnis »Unionsrecht – innerstaatliches Recht«; EU-Verordnungen und Richtlinien; Subsumtionsschematismus; Spezialität und Subsidiarität; Definition »Schinken«; AGES; Untersuchungskosten; Funktionsvermischung

31.08.2021 - Aufsätze

Geldwäscheprävention durch VT-Dienstleister

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer / PD Dr. Thomas Stern MBA

Abstract:

Im Rahmen einer mehrteiligen Artikelserie werden zunächst wesentliche öffentlich-rechtliche Eckpunkte, daran anknüpfend einzelne zivilrechtliche Details des Regimes des TVTG, das seit 1. Jänner 2020 die Erbringung von VTDienstleistungen in Liechtenstein reglementiert, beleuchtet. Im vierten Teil der Artikelserie werden wesentliche Verhaltenspflichten der VT-Dienstleister nach SPG analysiert.

Normen:

TVTG; SPG;

Schlagwörter:

Sorgfaltspflichtige; Sorgfaltspflichten; VT-Dienstleister; Token-Emittenten; Handelsplattformen; Geldwäscheprävention; Geldwäschebeauftragter; verstärkte Sorgfaltspflichten; vereinfachte Sorgfaltspflichten; Organisationspflichten; Sorgfaltspflichtkonzept; Geschäftsprofil; Identifikation; wirtschaftlich Berechtigter

31.08.2021 - Aufsätze

Wesentliche Verhaltenspflichten von VT-Dienstleistern

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer / PD Dr. Thomas Stern MBA

Abstract:

Im Rahmen einer mehrteiligen Artikelserie werden zunächst wesentliche öffentlich-rechtliche Eckpunkte, daran anknüpfend einzelne zivilrechtliche Details des Regimes des TVTG, das seit 1. Jänner 2020 die Erbringung von VTDienstleistungen in Liechtenstein reglementiert, beleuchtet. Im dritten Teil der Serie folgt ein Überblick über wesentliche, aufsichtsrechtlich determinierte Verhaltenspflichten von registrierten VT-Dienstleistern.

Normen:

TVTG;

Schlagwörter:

VT-Dienstleister; Pflichten; Mindestkapital; Meldepflichten; Internes Kontrollsystem; Auslagerungen; Aufzeichnungspflichten; Sicherungsmanagement

31.08.2021 - Aufsätze

Anwendungs- und Geltungsbereich des TVTG

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer / PD Dr. Thomas Stern MBA

Abstract:

Im Rahmen einer mehrteiligen Artikelserie werden zunächst wesentliche öffentlich-rechtliche Eckpunkte, daran anknüpfend einzelne zivilrechtliche Details des Regimes des TVTG, das seit 1. Jänner 2020 die Erbringung von VTDienstleistungen in Liechtenstein reglementiert, beleuchtet. Im zweiten Teil wird der Geltungsbereich des (aufsichtsrechtlichen Teils des) TVTG analysiert.

Normen:

TVTG;

Schlagwörter:

Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Token; VT-Systeme; VT-Dienstleister

31.08.2021 - Aufsätze

Staatliche Aufsicht über VT-Dienstleister

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer / PD Dr. Thomas Stern MBA

Abstract:

Im Rahmen einer mehrteiligen Artikelserie werden zunächst wesentliche öffentlich-rechtliche Eckpunkte, daran anknüpfend einzelne zivilrechtliche Details des Regimes des TVTG, das seit 1. Jänner 2020 die Erbringung von VTDienstleistungen in Liechtenstein reglementiert, beleuchtet. Zu Beginn werden Reichweite und Zweck der staatlichen Aufsicht über VT-Dienstleister durch die FMA und wesentliche Kompetenzen der Aufsichtsbehörde analysiert.

Normen:

TVTG; SPG;

Schlagwörter:

Finanzmarktaufsicht; VT-Dienstleister; Aufsicht; Aufsichtsinstrumente; Banken; Sorgfaltspflichten Rechtsquellen

20.07.2021 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Mai/Juni 2021

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

07.07.2021 - Judikatur

GSpG-Monopol: Droht Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren?

Zu möglichen Konsequenzen des EuGH-Beschlusses v 18. 5. 2021, C‑920/19

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:
Normen:

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Schlagwörter:

15.06.2021 - Aufsätze

SME Funding through Tokenization under the Liechtenstein Token and TT Service Provider Act: Legal Requirements, Market Sentiment and Business Concept

Autor: Alexander Walch

Abstract:

The Principality of Liechtenstein aimed to provide legal certainty in the fields of tokenization and trusted technologies. This thesis gains its relevance from two perspectives; firstly, the restricted capital (market) access of SMEs which results from cost inefficiency of small volume emissions and other obstacles. Secondly, tokenization allows to split up any asset in any number of fractions and to make rights as well as intangible assets tradeable. This thesis, therefore, unites the potential of token economy with capital market access restrictions of SMEs by examining potential SME funding based on tokenization in Liechtenstein. The literature base in this field is still quite empty and no comprehensive legal analysis of the topic has yet been conducted. This legal analysis of the entire business model, including the tokenization process, asset and token transfer, and connected obligations of involved entities provides a handbook for practitioners and interested SME managers. The study also pays attention to business facets by a widespread survey among local SME owners as well as several expert interviews with potential investors. By the introduction of the TVTG the Liechtenstein government followed a law is law approach. It already leads to lots of legal certainty and promotes the Liechtenstein jurisdiction as potential hub for a tokenization funding industry. This thesis solves many legal questions that might occur during the tokenization process and regarding SME funding based on tokenization. However, it is of crucial importance that on European level legal certainty is created, too. Especially concerning the secondary market further steps are required to foster tokenization and to improve SME funding.

Normen:

Government of the Principality of Liechtenstein, Token and TT Service Provider Act (Token- and TT Service Provider Act; TVTG);

Schlagwörter:

TVTG; Blockchain; Token Economy; SME funding; TTT-Act

31.05.2021 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsrecht in (nichtamtlichen) Leitsätzen

März/April 2021

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

04.05.2021 - Aufsätze

Idiosynkrasien des liechtensteinischen Datenschutzrechts

Autor: Dr. Marco Dworschak

Abstract:

Trotz Übernahme der DSGVO in das EWR-Abkommen sind dem liechtensteinischen Datenschutzrecht diverse Besonderheiten zu eigen. Insbesondere eine nähere Begutachtung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des liechtensteinischen Datenschutzgesetzes, aber auch organisationsrechtliche Bestimmungen zur Einrichtung der FL-Datenschutzstelle lassen – trotz grundlegender verfahrensrechtlicher Autonomie der EWR-Mitgliedstaaten – deutliche Spannungsfelder zur DSGVO erkennen. Mit gegenständlichem Beitrag sollen sowohl ausgewählte Eigenheiten des liechtensteinischen Rechts und ihre Verträglichkeit mit dem EWR-Rechtsbestand, als auch die aus der Judikatur des EFTA-Gerichtshofes erwachsenen Vorgaben für die Auslegung der DSGVO dargelegt werden.

Normen:

Art 5 RL 2009/136/EG (»Cookie-RL«); Art 2 Abs 4, Art 3, 6 Abs 1, Art 7 Abs 3 und 4, Art 10, 12 Abs 1 Satz 2, Art 15 Abs 1 Bst l, Art 40 Abs 3–7, Art 84 DSG; § 11 öDSG; Art 11, 37, 39 Abs 1 Bst e, Art 4, 5, 6, 7, 32, 45, 51 und 54 Abs 1 Bst d, Art 58, 77 und 83 Abs 7 DSGVO, Art 41 RL (EU) 2016/680 (DSRL-PJ); Art 8, 47 GRC; Art 6, 8 und 13 EMRK; (Ratsentwurf) EPrivacy-VO; Europäische Datenschutzkonvention (SEV 108) und Änderungsprotokoll (SEV 223); Art 7 Bst a EWR-A; Art 2 Abs 1 und Art 3 FMAG; Art 31, 32 Abs 1; Art 43; Art 91 Abs 1, Art 94 Bst a, Art 100, 104 Abs 2 LV; Art 35, 110 ff, 139 und 146 LVG; § 302 StGB; Art 24, 50 und 22 Abs 1 a StPG;

Schlagwörter:

Datenschutzgesetz; Datenschutzstelle Liechtenstein; DSGVO; EWR-Recht; EFTA-Gerichtshof; Geldbussen; Kostenersatzpflicht; öffentliche Stellen; Organisationsrecht; Sanktionsnormen; Verantwortliche; Verbandsverantwortlichkeit; Verwaltungsverfahrensrecht; Verwaltungsstrafverfahrensrecht; Wahrung von Anonymität

06.04.2021 - Aufsätze

Die umweltrechtliche Interessenabwägung in der Rechtsprechung der Landesverwaltungsgerichte

Autor: Mag. Gerold Dünser

Abstract:

Das Instrument der Interessenabwägung ist zentraler Bestandteil umweltrechtlicher Genehmigungsverfahren. Damit soll die Nutzung beschränkter Umweltressourcen gesteuert werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Ermessensentscheidung. Behörden und Gerichte haben vielmehr die Interessen, die für oder gegen das Vorhaben sprechen, lege artis zu erheben und aneinander abzuwägen. Je nach Vorhaben und Beeinträchtigung muss das öffentliche Interesse ein unterschiedliches Gewicht haben. Die Berücksichtigung öffentlicher Interessen ist im Umweltrecht auch außerhalb von Abwägungsentscheidung vorgesehen.

Normen:

§§ 23, 24, 29 und 43 TNSchG 2005, §§ 17, 105 und 138 WRG 1959, §§ 1 und 43 AWG 2002;

Schlagwörter:

Interessenabwägung; Wertentscheidung; Ermessen; öffentliche Interessen; langfristige öffentliche Interessen; zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses

06.04.2021 - Aufsätze

Der VfGH kann sich nicht für den Klimawandel erwärmen – Die »erste Klimaklage« Österreichs

Autor: Univ.-Ass. Mag. Simona Buss, BA

Abstract:

Der Klimaschutz ist erneut vor dem VfGH angekommen – und ebenso schnell wieder abgeblitzt. Zirka drei Jahre nach der Entscheidung des VfGH zum Verfahren zur Dritten Piste des Flughafen Wiens wurde am 20. 2. 2020 die von Greenpeace initiierte »erste Klimaklage« Österreichs in Form eines Individualantrages auf Normenkontrolle beim VfGH eingereicht. Der VfGH wies die »Klimaklage« mangels Aktivlegitimation zurück, weshalb eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage der Grundrechtsverletzung bestehender, klimaschädlicher Gesetze unterblieb. Der vorliegende Beitrag unterzieht dieses Erkenntnis einer kritischen Analyse.

Normen:

§ 6 Abs 1 Z 3 lit d UstG, § 4 Abs 1 Z 1 MineralösteuerG, Art 7 B-VG, Art 2 StGG, Art 2 EMRK; Art 8 EMRK; Art 2 GRC, Art 7 GRC, Art 20 GRC, Art 139 Abs 1 Z 3 und Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG;

Schlagwörter:

Klimaklage; Klimaschutzrecht; klimaschädliche Gesetzesbestimmungen; Rechtsschutz

05.04.2021 - Aufsätze

Willkür- und Vertretbarkeitskontrolle in der Rechtsprechung der Höchstgerichte

Länderbericht Österreich – Teil 1 ( VfGH )

Autor: Univ.-Prof. Dr. Christian Piska / Mag. David Bierbauer

Abstract:

Wie weit darf eine höchstgerichtliche Vertretbarkeitsprüfung gehen und ab wann ist sie selbst nicht (mehr) vertretbar? Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist es Zulässigkeit, Zweck und Grenzen der richterlichen Vertretbarkeitskontrolle im österreichischen Rechtsschutzsystem darzustellen. Hiezu wird die Rechtsprechung der Höchstgerichte im öffentlichen Recht, mit Fokus auf dem »Willkürverbot« als Ausformung des Gleichheitsgrundsatzes, systematisch geprüft und eingeordnet. Im Ergebnis wird gezeigt, dass die ohnedies schon unscharfe Trennlinie zwischen einfachen Gesetzwidrigkeiten und Verfassungswidrigkeiten durch eine überdehnte Annahme von Willkür (noch stärker) verwischt wird und infolgedessen die Wahrnehmung der verfassungssystematischen Aufgabenverteilung der Höchstgerichte, bzw damit einhergehend ihrer inhaltlichen Kontrollmaßstäbe, nicht mehr systemgerecht möglich ist. Wenngleich das Rechtsschutzniveau dadurch zwar nicht unbedingt vermindert wird, geht damit doch eine nicht notwendige Komplexitätssteigerung zu Lasten der Rechtssicherheit, sowie die latente Gefahr von divergierender Rechtsprechung einher. Ferner wird in einem Exkurs, anlässlich einer in Liechtenstein ergangenen Entscheidung, gezeigt, dass eine Aufweichung, respektive ein Systemwechsel, in der Theorie der »Geschlossenheit des Rechtsquellensystems« weder aus rechtstheoretischer Sicht angezeigt, noch in der gelebten Verfassungspraxis erkennbar ist. Abschließend werden die für Österreich gewonnenen Erkenntnisse in rechtsvergleichender Zusammenschau – unter Berücksichtigung der Unterschiede beider Verfassungssysteme – auf Liechtenstein übertragen.

Normen:

Art 2 StGG; Art 7, 133, 144 B-VG; §§ 15, 19, 20, 82, 84; Art 6, 11 EMRK;

Schlagwörter:

Willkür; Verfassungsgerichtshof; Prüfungsmaßstab; Gleichheitssatz; Rechtsquellensystem-Geschlossenheit

16.03.2021 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Jänner/Februar 2021

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

16.03.2021 - Aufsätze

Verfassungsrecht durch Richterspruch Vom Dualismus zum Trialismus

Essay zu grundlegenden rechtspolitischen Entwicklungen im Fürstentum Liechtenstein

Autor: Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des öst. Nationalrats a. D.

Abstract:
Normen:

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Schlagwörter:

16.03.2021 - Aufsätze

Willkür und Vertretbarkeitskontrolle in der Rechtsprechung der Höchstgerichte – der österreichische Oberste Gerichtshof in Strafsachen

Autor: Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely

Abstract:
Normen:

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Schlagwörter:

16.03.2021 - Aufsätze

Das Willkürverbot des StGH und ausgewählte kontextierte Prozessgrundsätze der österreichischen und liechtensteinischen ZPO

Autor: Mag. Dr. Rainer Silbernagl

Abstract:

Der fürstlich-liechtensteinische Staatsgerichtshof prüft im Rahmen des verfassungsrechtlich nicht verankerten Willkürverbotes Entscheidungen des fl Obersten Gerichtshofes, nachdem die Streitfälle bereits drei Instanzen nach dem Verfahrensregime der Zivilprozessordnung (flZPO) durchliefen. Er kann dabei die Feststellungen des Urteils ändern oder dieses kassieren und aufheben. Die Gedanken der folgenden Seiten beschäftigen sich mit den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung, dem Beweismass, dem Neuerungsverbot und der Prozessökonomie der österreichischen Zivilprozessordnung, welche Pate der flZPO ist, und artikulieren Gedanken dazu, inwieweit der flStGH diese Grundsätze durch seine Prüfung allenfalls kontrastieren könnte.

Normen:

§§ 272, 273 ZPO (ö und fl); § 453 fl ZPO; Art 43 LV; Art 54 StGHG; Art 6 EMRK;

Schlagwörter:

Freie Beweiswürdigung; Regelbeweismass; Ermessen; Neuerungsverbot; Prozessökonomie; Verfahrenskonzentration; Zivilprozess; Oberster Gerichtshof; Staatsgerichtshof; Liechtenstein

09.03.2021 - Aufsätze

Zweck und Reichweite der Willkür- und Vertretbarkeitskontrolle des Staatsgerichtshofes

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Abstract:

100 Jahre liechtensteinische Verfassung – ihr verdankt das Fürstentum Liechtenstein die frühe Einführung einer Verfassungs- bzw Grundrechtsgerichtsbarkeit. Die Aufgaben des StGH als »Hüter der Verfassung« sind einerseits mangels präziser Regelungsvorgaben im liechtensteinischen Recht nicht immer hinreichend klar; was meint etwa die Verfassung, wenn sie dem StGH die Aufgabe des Schutzes der »verfassungsmässig gewährleisteten Rechte« überträgt? Andererseits führt auch die nicht immer hinreichend konzise Rechtsprechung des StGH im Grundrechtsbereich zu schwierigen Abgrenzungsfragen im Vergleich zur liechtensteinischen Fachgerichtsbarkeit. Wann endet die Kompetenz des Fachgerichts, etwa im Bereich des Strafrechts, wann beginn die Kompetenz des StGH als Verfassungsgericht ? Diesen und anderen Fragen geht der anschliessende Beitrag nach.

Normen:

Art 104 LV, Art 15 StGHG;

Schlagwörter:

Vertretbarkeitskontrolle; Grundrechte; Individualbeschwerde; Staatsgerichtshof

23.02.2021 - Aufsätze

Zur Abgrenzung zwischen bloßer Wohnraumüberlassung und gewerblicher Beherbergung

Eine Analyse anlässlich VwGH 3.3.2020, Ro 2019/04/0019

Autor: Gabriel Kaufmann, BA

Abstract:

Wohnraumüberlassungen über Online-Plattformen wie Airbnb erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Es stellt sich die Frage, ob diese als bloße Wohnraumüberlassung oder als gewerbliche Beherbergung zu qualifizieren sind. In VwGH 3.3.2020, Ro 2019/04/0019 hat sich der VwGH zur Abgrenzungsproblematik bei »Airbnb-Vermietungen« umfassend geäußert. Der vorliegende Beitrag zeichnet die Rechtsprechungslinie zur allgemeinen Abgrenzungsproblematik nach und verortet darauf aufbauend die Entscheidung des VwGH hinsichtlich Wohnraumüberlassungen über Airbnb.

Normen:

Art 10 B-VG, Art 15 B-VG, Art III B-VG BGBl 1974/444; § 2 GewO, § 5 GewO, § 94 GewO, § 111 GewO, § 366 GewO;

Schlagwörter:

Airbnb; bloße Wohnraumüberlassung; Gewerberecht; gewerbliche Beherbergung

19.01.2021 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

November/Dezember 2020

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird zweimonatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

;

Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

19.01.2021 - Aufsätze

Das Smart Home im liechtensteinischen Versicherungsrecht

Autor: RA Ass.-Prof. Dr. Alexandra Butterstein LL.M. / Mag. iur. Maximilian Jörg, LL.M. / Mag. iur. Marco Lettenbichler

Abstract:

Die Digitalisierung verändert unser Zuhause und die Art des Zusammenlebens. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Fragestellungen sind vielfältig. Unter anderem sind die Implikationen von Smart Homes auf den versicherungsrechtlichen Bereich nahezu unerforscht. Die vorliegende Abhandlung beleuchtet daher die grundlegenden Fragen von Smart Homes im Zusammenhang mit dem liechtensteinischen Versicherungsvertrags- und dem Gebäudeversicherungsgesetz.

Normen:

Art 642 CH-ZGB; Artt 4, 6, 28, 38 CH-VVG; § 16 öVersVG; Art 21 SR;; Artt 4, 6, 10, 15, 20, 24, 25, 26, 32, 33, 62, 63 VersVG; Artt 1, 2, 4, 6 GVersG; Artt 1, 2, 3, 4 GVersV;

Schlagwörter:

Anzeigeobliegenheit; Anzeigepflicht; wesentliche Gefahrserhöhung; erhebliche Gefahrstatsache; Obliegenheitserfüllung; Smart Home; Versicherungsrecht; Versicherungsvertrag

21.12.2020 - Aufsätze

Stimmrechtsbindung im liechtensteinischen Recht: Der Voting Trust als funktionale Alternative zum Aktionärsbindungsvertrag

Autor: RA Ass.-Prof. Dr. Alexandra Butterstein LL.M.

Abstract:

In der Praxis bedarf die konzeptionell kapitalistisch ausgestaltete Aktiengesellschaft sehr oft einer Personalisierung. Neben statutarischen Regelungen, wie zum Beispiel die Vinkulierung von Namensaktien, hat sich in der Praxis die Ausgestaltung von Aktionärsbindungsverträgen entwickelt. Häufig werden diese im Rahmen der Stimmrechtsbindung zur Sicherung von Mehrheiten abgeschlossen. Diese rein vertragliche Bindung inter partes birgt Risiken hinsichtlich ihrer Durchsetzung und somit der bezweckten Stimmrechtsbindung. Eine interessante Alternative zum Aktionärsbindungsvertrag könnte das funktionale Gegenstück im Common Law sein. Im angelsächsischen Rechtskreis hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten der sog Voting Trust entwickelt. Dieser gewährleistet die im Trust Deed niedergeschriebenen Bedingungen, da der Trustee die Stimmrechte gebündelt ausübt. Für die Rechtspraxis im Fürstentum Liechtenstein ist diese Alternative von besonderer Bedeutung, da der vorausschauende Gesetzgeber auch den Voting Trust in Art 153 PGR vorgesehen hat. Hierbei wird im Rahmen der Übertragung auf den Trustee die Trennung von Mitgliedschafts- und Vermögensrechten der Gesellschaftsanteile nutzbar gemacht.

Normen:

Art 256 EO, Art 106–245 PGR, Art 153 PGR, Art 154 PGR, Art 261–367 PGR; Art 328 PGR, Art 329 PGR, Art 332 PGR, Art 649 PGR, Art 649 Abs 1 PGR, Art 656 PGR, Art 680 PGR, Art 704 PGR; Art 897–932 PGR, Art 898 PGR, Art 899 PGR, Art 910 PGR, Art 927 PGR, Art 932a §§ 1–170 PGR; Art 932a § 79 PGR, § 23 Abs 5 dAktG, Art 685a OR, Art 689 OR;

Schlagwörter:

Aktionärsbindungsvertrag; Aktiengesellschaft; Beneficiary Principle; Civil Law; Common Law; Gesetzesrezeption; Liechtenstein; Personalisierung; Purpose Trust; Rechtsvergleichung; Schweiz; Stimmrechtsbindung; Treuhänderschaft; Trust; Voting Trust

21.12.2020 - Buchbesprechungen

Rezension

Künstliche Intelligenz und Robotik

Autor: Dr. Marco Dworschak

Abstract:
Normen:

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Schlagwörter:

21.12.2020 - Aufsätze

Zur Auslegung des Begriffs »Betten« in Anhang I Ziff 20 Bst a UVP-G

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer / Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M.

Abstract:

Die (steigende) Kapazität von Feriendörfern bzw Chaletsiedlungen in den Alpen steht seit längerem im medialen Fokus. Oftmals ist unklar, wie man die Kapazität dieser Hotel- bzw Appartementanlagen korrekt berechnen bzw abgrenzen soll – das UVP-G stellt abstrakt auf den Begriff »Betten« ab, ohne ihn näher zu definieren. Der nachfolgende Aufsatz enthält eine nähere Begriffsanalyse, die zu mehr Klarheit in der Praxis beitragen könnte.

Normen:

§§ 1 ff UVP-G, Anhang I Ziff 20 UVP-G;

Schlagwörter:

UVP; Kapazität; Bett; Hotel; Beherbergungsbetrieb

02.12.2020 - Aufsätze

Neuralgische Grundfragen der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Lösung oder Permanenz der Inkonsequenz?

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

Die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die B-VG-Novelle BGBl I 51/2012 wird seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.2014 allenthalben als Erfolgsmodell gefeiert. Bei näherer Betrachtung ist allerdings schon deshalb kritische Distanz geboten, weil die damals angesichts des bevorstehenden Endes der Regierungsperiode zugunsten politischer Machbarkeit in Kauf genommenen Rechtsstaatsdefizite im Verfahrensbereich bislang noch nicht saniert wurden, sondern eher in Vergessenheit geraten zu sein scheinen. Um dem entgegenzuwirken, sollen in dieser Abhandlung einige dieser Kernfragen wieder in den Focus gerückt werden.

Normen:

Art 47 EGRC; Art 50 EGRC; Art 6 EMRK; Art 4 7.ZPMRK; § 10 ApG; § 28 VwGG; § 38a VwGG; § 22 VStG;

Schlagwörter:

Vorrang des Unionsrechts; integrationsfester Verfassungskern; Gerichtsbegriff; faires Verfahren; Glücksspiel; Sachverständige; Bindungswirkung; Apothekenkonzessionen; Konkurrenzschutz durch Selbstverwaltung; Mehrfachbestrafung; fortgesetztes Delikt; Kumulationsprinzip; Verhältnismäßigkeit; Mautgebühren; Verordnungsbegriff; Waffengleichheit; Parteirevision und Amtsrevision; Vorabentscheidung; Sperrwirkung; angemessene Verfahrensdauer; Gewaltenteilung

02.12.2020 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

September/Oktober 2020

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; September/Oktober 2020

01.12.2020 - Aufsätze

Die Abgrenzung der neuen Drittdienstleister der Payment Service Directive 2 (PSD2)

im Hinblick auf Open Banking

Autor: Irma Kessler

Abstract:

Im Zuge der dynamischen Weiterentwicklungen im Online-Zahlungsverkehrsmarkt reagierte der europäische Gesetzgeber im Jahr 2015 mit der Totalrevision der Payment Service Directive 2 (PSD2). Dabei sind die Vorschriften zur revidierten PSD2 am 12. Januar 2016 in Kraft getreten und eröffnen in praxi fundamentale Veränderungen in der Banklandschaft. Dabei ist dies insbesondere auf die Forcierung zum Open Banking durch den europäischen Gesetzgeber zurückzuführen. Damit verändert sich der Finanzdienstleistungssektor vom traditionell zentralisierten System, hin zur offenen Bankarchitektur. Folglich bilden sich darauf basierend neue Geschäftsmodelle, zu denen auch die neuen Drittdienstleister der PSD2 gehören. Nunmehr nimmt die PSD2 nämlich auch dritte Zahlungsdienstleister, darunter Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister, in ihren Anwendungsbereich auf, welche sich zuvor im aufsichtsrechtlichen Graubereich befanden. Zudem wird der Technische Infrastrukturdienstleister, welcher ausserhalb des Zahlungsdienstregimes agiert, von der PSD2 erfasst. Aus dem Grund, dass der Technische Infrastrukturdienstleister mit dem Zahlungsauslöse-und Kontoinformationsdienstleister eine gemeinsame Schnittmenge bildet, nimmt sich die vorliegende Bachelorthesis der Frage an, warum eine Abgrenzung der neuen Drittdienstleister der PSD2 im Hinblick auf Open Banking von Notwendigkeit ist. Auch das Fürstentum Liechtenstein setzte als EWR- Mitgliedstaat die Vorschriften der PSD2 in nationales Recht um. Da der europäische Gesetzgeber mittels PSD2 jedoch eine Vollharmonisierungsdirektive gemäss Art 107 PSD2 angestrebt hat, gewährt er den EWR-Mitgliedstaaten nur wenig Spielraum bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht, was eine Totalrevision des liechtensteinischen Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) zur Folge hatte. Mit dem regulatorischen Einbezug der dritten Zahlungsdienstleister in den Anwendungsbereich der PSD2 und des ZDG, sind Banken nunmehr seit 14. September 2019 dazu verpflichtet, die allumfassende Bereitstellung von PSD2-konformen Kontozugangsschnittstellen sicherzustellen, sodass Zahlungsauslöse-und Kontoinformationsdienstleister Zugang zu Online-Zahlungskonten erlangen. Dabei begleitet der Technische Infrastrukturdienstleister die dritten Zahlungsdienstleister bei der Erbringung ihrer Zahlungsdienste, ohne dabei selbst ein Zahlungsdienstleister darzustellen. Die im bestehenden Schrifttum hervorgebrachten Bedenken bezüglich der Abgrenzung zwischen dem Zahlungsauslösedienstleister und Technischem Infrastrukturdienstleister motivierten dabei die Abgrenzung innerhalb des sogenannten Drittdienstleister-Triangle durchzuführen.

Die Ergebnisse der Abgrenzung bringen zum Ausdruck, dass Open Banking im Zusammenhang mit den dritten Zahlungsdienstleistern mit dem Begriff Access-To-Account (XS2A) enger gefasst wird und ausschliesslich für den Zugriff auf online zugängliche Zahlungskonten gilt. Dabei basiert dies auf Grundlage der ausdrücklichen Zustimmung des Zahlers, wodurch diesem nunmehr mehr Rechte eingeräumt werden und damit einhergehend zu einem stark kundenzentrierten Ansatz zurückführt. Hinsichtlich der Abgrenzung der neuen Zahlungsdienstleister vom Technischen Dienstleister sind dritte Zahlungsdienste explizit von den Diensten des Technischen Dienstleisters nach Art 3 Abs 1 Bst. f ZDG ausgeklammert, sodass keine parallele Ausübung von dritten Zahlungsdiensten und den Technischen Diensten möglich ist. Im Einzelfall ist es von grundlegender Bedeutung, dass der Technische Dienstleister keine Kontrolle über die zu transferierenden Kundengelder hat und insbesondere zu keinem Zeitpunkt Zugang zu den Online-Zahlungskonten erlangt.

Normen:

Payment Service Directive 2 (PSD2); liechtensteinisches Zahlungsdienstegesetz (flZDG);

Schlagwörter:

Abgrenzung der Drittdienstleister (Kontoinformationsdienstleister; Zahlungsauslösedienstleister); Open Banking; XS2A

30.11.2020 - Aufsätze

Der EuGH als Gestalter – Durchsetzung der Aarhus-Konvention durch richterliche Rechtsfortbildung?

Autor: Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M.

Abstract:

Der EuGH hat mit seiner Rechtsprechung den Kreis der gerichtlich einklagbaren umweltbezogenen Unionsrechtsnormen denkbar weit gezogen und sich damit erheblicher Kritik aus methodischer Sicht ausgesetzt. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob der EuGH den Rahmen zulässiger Auslegung und Rechtsfortbildung überschritten und damit ultra-vires gehandelt hat.

Normen:

Art 216 AEUV, Art 288 AEUV, Art 6 AK, Art 9 AK, Art 19 EUV, Art 6 FFH-RL, Art 47 GRC, Art 11 UVP-RL, Art 4 WRRL;

Schlagwörter:

Aarhus-Konvention; EuGH; Rechtsfortbildung

26.11.2020 - Aufsätze

Stellvertretung im Verwaltungsrat liechtensteinischer Aktiengesellschaften

Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Situation liechtensteinischer Banken

Autor: Mag. Arzu Tschütscher-Alanyurt

Abstract:

Eine internationale Besetzung von Verwaltungsräten ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Professionelle und erfahrene Verwaltungsratsmitglieder sind sehr gefragt. Oft übernehmen diese mehrere Mandate, sofern sie miteinander vereinbar sind, keine Mandatshöchstgrenzen verletzt werden und grundsätzlich allen Pflichten vollumfänglich nachgekommen werden kann. Es kann allerdings zu Situationen und Fällen vorübergehender Abwesenheiten und Verhinderungen einzelner Verwaltungsratsmitglieder kommen. Der Gesamtverwaltungsrat soll dennoch stets handlungsfähig bleiben, die gemeinsame körperschaftliche Willensbildung bestmöglich gewährleistet sei  und die volle Bandbreite an Wissen und Expertise im Gremium genutzt werden können.


Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Zulässigkeit und  Problemstellungen der organinternen Vertretung von Verwaltungsräten in liechtensteinischen Aktiengesellschaften, dies unter besonderer Berücksichtigung der Situation bei Banken als regulierte Aktiengesellschaften. Dabei wird untersucht, welche Vertretungsmöglichkeiten das Aktienrecht wie auch das Bankenaufsichtsrecht zulassen und welche Einschränkungen es gibt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Regelungen des PGR, des Bankengesetzes und der Bankenverordnung sowie die einschlägige aufsichtsrechtliche Praxis (Wegleitungen und Mitteilungen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Empfehlungen und Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde) gelegt.


Die Untersuchung zeigt, dass das liechtensteinische Recht eine breite Palette an Möglichkeiten der organinternen Vertretung in Verwaltungsräten von regulären Aktiengesellschaften im Generellen wie auch von Bankinstituten im Speziellen zulässt und ermöglicht. Für effektive und praxisnahe Lösungen kommt es dabei entscheidend darauf an, dass das einzelne Unternehmen die konkrete Ausgestaltung der Vertretungsmöglichkeiten wohl überlegt und die Umsetzung in den Statuten und allenfalls weiterführenden Reglementen präzise vornimmt. Standardlösungen sind nicht zu empfehlen.

Normen:

ABGB, BankG, BankV, chBankG, dAktG, dGmbHG, FMAG, HRV, öAktG, öGmbHG, OR, ÖUSG, PGR, SEG, VersAG, VJBG, VVG;

Schlagwörter:

Stellvertretung Verwaltungsrat; Ersatzmann; Suppleant; Ersatzmitglied

02.11.2020 - Aufsätze

Holokratie im liechtensteinischen Genossenschaftswesen unter besonderer Berücksichtigung der Liechtenstein Venture Cooperative

Autor: RA Ass.-Prof. Dr. Alexandra Butterstein LL.M. / Mag. iur. Marco Lettenbichler / Mag. iur. Maximilian Jörg, LL.M.

Abstract:

Aufgrund der Globalisierung und des damit einhergehenden Wettbewerbs sind Unternehmen gefordert, ihre Innovationskraft zu steigern. Hierzu haben sich neue dynamische Organisationsmodelle entwickelt. Eines der bekanntesten neuen Organisationsmodelle, das geläufige hierarchische Funktionen umstrukturiert, ist die Holokratie. Zugleich hat der liechtensteinische Gesetzgeber die neue dynamische Innovationskraft vieler Unternehmer erkannt und 2017 als eine Basis für die Kooperation von mehreren Parteien zur Entwicklung einer Innovation oder Erfindung die sog Liechtenstein Venture Cooperative (LVC) in Art 483 Abs 1 a PGR als kleine Genossenschaft neu eingeführt. Hiernach können kleine Genossenschaften auch zum Zwecke der gemeinsamen Ausarbeitung und Entwicklung einer Innovation oder des Haltens von Beteiligungen zur Verwertung dieser Innovation errichtet werden. Dieser neuen Regelung ist die liberale Ausgestaltung des liechtensteinischen Genossenschaftswesens immanent. Die LVC könnte daher für Gründer ein interessantes Vehikel für eine Umsetzung des Organisationsmodells der Holokratie im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht sein. Vor diesem Hintergrund soll in diesem Beitrag die Kompatibilität der LVC mit der Holokratie untersucht werden. Er ist zugleich der zweite Teil des bereits erschienenen Beitrages in der SPWR 2020, Seite 65–72.

Normen:

Art 716 a OR; Artt 106, 182, 192, 198, 226, 245, 348, 349, 350, 428, 429, 436, 470, 473, 474, 475, 482, 483, 484, 485, 487, 490, 491, 492, 495 PGR;

Schlagwörter:

Genossenschaft; Liechtenstein Venture Cooperative; Aktiengesellschaft; Holokratie; Kernbereich; Verwaltungsrat; Vorstand; Liechtenstein

19.10.2020 - Judikatur

Anleihenkauf und Nullzinspolitik als »ultra-vire «-Akt der EZB?

Anmerkungen zu einem Aufsehen erregenden Urteil des BVerfG, das den Anfang vom Ende des unbedingten Vorranges des Unionsrechts (und damit sogar der EU?) bedeuten könnte

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:
Normen:

;

Schlagwörter:

16.10.2020 - Aufsätze

Digital and blockchain-based legal regimes: An EEA case study based on innovative legislations – comparison of French and Liechtenstein domestic regulations

Autor: Mag. Bianca Lins / Sébastien Praicheux PhD (Docteur en Droit)

Abstract:

The financial crisis of 2007 / 08 had shattered the global financial system and led – besides a flood of regulations – to a wide range of new concepts and business models. One of these new concepts was »Bitcoin«, a private digital monetary system, which is characterized by decentralization, transparency and immutability. To date the underlying Blockchain or Distributed Ledger Technology (DLT) has evolved and offers an extensive range of possibilities, particularly in the financial industry. So far, an EU-wide legal basis for Blockchain or DLT applications and services is missing. France and the Principality of Liechtenstein took a step forward and adopted national laws trying to offer legal certainty in this field. This article aims to provide a comparison of the two acts and underline the similarities and differences.

Normen:

Act of 31 August 2016 on the Amendment of Property Law; LGBl 2016 Nr 349; Directive 2009/110/EEC of the European Parliament and the Council of 16 September 2009 on the taking up, pursuit and prudential supervision of the business of electronic money institutions; OJ L 2009/267; Regulation 648/2012 of the European Parliament and of the Council of 4 July 2012 on OTC Derivatives, central counterparties and trade repositories; OJ L 2012/201; Directive 2014/65/UE of the European Parliament and of the Council of 15 May 2014 on markets in financial instruments, OJ L 2014/173; Directive 2015/2366 of the European Parliament and of the Council of 25 November 2015 on payment services, OJ L 2015/337; Directive (EU) 2018/843 of the European Parliament and of the Council of 30 May 2018 on the prevention of the use of the financial system for the purposes of money laundering or terrorist financing; OJ L 2018/156; Loi n° 2019-486 relative à la croissance et à la transformation des entreprises, 22 May 2019; Ordonnance n° 2014-559 relative au financement participatif, 30 May 2014; Token and TT Service Provider Act, LGBl 301/2019, 3 October 2019;

Schlagwörter:

Blockchain; Blockchain Act; digital assets; Distributed Ledger Technology; electronic money; financial instruments; PACTE Law; payment instruments; Token container model; Token

08.10.2020 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

August 2020

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; August 2020

28.09.2020 - Aufsätze

Entstehungsvoraussetzungen und Rechtsnatur der »betrieblichen Übung«

Autor: Dr. Jakob A. Egger

Abstract:

Die sog »betriebliche Übung« stellt eine praktisch sowie theoretisch durchaus bedeutsame Erscheinung im Arbeitsrecht dar. Der vorliegende Beitrag widmet sich sowohl der Entstehung, der Rechtsnatur als auch den rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung oder Beendigung einer betrieblichen Übung und bietet damit eine fundierte Darstellung dieses arbeitsrechtlichen Rechtsinstituts.

Normen:

§§ 860, 860a, 863, 864, 869, 879, 883, 884, 914, 915, 1029, 1486 ABGB; § 105 ArbVG; §§ 242, 305 deutsches BGB; § 6 BPG;

Schlagwörter:

Betriebliche Übung; Entstehung; Konkludenz; Rechtsnatur; Verhinderung

28.09.2020 - Aufsätze

Das Konzept des systematischen Internalisierers unter MiFID II/MiFIR

Intention, Abgrenzung und Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung

Autor: David Haberfellner

Abstract:

Das Kapitalmarktrecht hat durch das seit 3. Jänner 2018 anwendbare Gesetzespaket rund um MiFID II/ MiFIR massive Änderungen erfahren. Der Gesetzgeber hat damit versucht die Kapitalmärkte vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise widerstandsfähiger und transparenter zu gestalten. Darüber hinaus stand im Fokus faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.


Die Akteure des Kapitalmarktes sind dadurch neuen Rahmenbedingungen unterworfen. Ein Baustein dieser Neuordnung ist das Konzept des systematischen Internalisierers. Obwohl dieses bereits unter MiFID I bekannt war, stellt sich aufgrund der umfangreichen Anpassungen und Ergänzungen ein völlig neues Bild dar. Nicht nur der Anwendungsbereich hinsichtlich der maßgeblichen Transparenzbestimmungen für systematische Internalisierer wurde überarbeitet, sondern auch die Bestimmungsmechanismen, wann sich eine Wertpapierfirma als systematischer Internalisierer qualifiziert. Hauptaspekt sind hier die nun quantifizierten Schwellwerte, die eine Objektivierung und Klarheit in der Anwendung bringen sollen. Auch der sachliche Anwendungsbereich und die damit einhergehende Frage nach der Relevanz gewisser Transaktionen, wurde überarbeitet und wird in dieser Arbeit behandelt.


Nach der Erörterung dieser Aspekte zur Qualifikation als systematischer Internalisierer, widmet sich diese Arbeit den daraus ergebenden Rechtsfolgen. Ein Hauptaspekt sind hier die neuen Transparenzvorschriften und insbesondere die Erweiterung auf Nichteigenkapitalinstrumente. Die Arbeit beschäftigt sich anschließend mit weiteren Rechtsfolgen wie der Handelsplatzpflicht, der Referenzdatenmeldung, Berichtspflichten im Rahmen der Best Execution Bestimmungen sowie der Tick Size Regelung.


Aufgrund der komplexen Regelungsmaterie und der umfangreichen Level I, II und III Rechtsakte, soll in dieser Arbeit ein konsolidiertes Bild der systematischen Internalisierung unter MiFID II / MiFIR gegeben werden. Zu diesem Zweck werden neben den Rahmenrechtsakten und delegierten Rechtsakten insbesondere auch begleitende Maßnahmen, wie zum Beispiel die ausführlichen Q&A Dokumente der European Securities and Markets Authority (ESMA), berücksichtigt.

Normen:

VO (EU) 600/2014 (MiFID II); RL 2014/65/EU (MiFIR); Delegierte VO (EU) 2017/565; Delegierte VO (EU) 2017/567;

Schlagwörter:

Handelsplatzpflicht; MiFID II; MiFIR; Nachhandelstransparenz; Referenzdatenmeldung; Systematischer Internalisierer; Tick Size; Vorhandelstransparenz

28.09.2020 - Aufsätze

Die Compliance-Funktion in der Vermögensverwaltungsgesellschaft in Liechtenstein – Eine regulatorische Herausforderung für kleine Finanzintermediäre

Autor: Nora Kathan

Abstract:

Die Mitgliedschaft Liechtensteins im EWR bedingt, dass die dort ansässigen Finanzintermediäre von der Harmonisierung des europäischen Finanzmarktrechts betroffen sind. Besonders für kleine Finanzintermediäre stellt die Anzahl einschlägiger Gesetze und Leitlinien eine Herausforderung dar. Das Compliance-Management steht dadurch im Zentrum der Aufmerksamkeit.


Die gesetzlich verankerte Compliance-Funktion kleiner Finanzintermediäre muss den Spagat zwischen Unabhängigkeit und Verhältnismässigkeit meistern. Im Fokus der Analyse stehen die Vermögensverwaltungsgesellschaften (VVGes) des Fürstentum Liechtenstein. Die Compliance-Funktion bei kleinen Finanzintermediären wird aus rechtswissenschaftlicher Sicht betrachtet. Eine Rechtstatsachenuntersuchung untersucht die gelebte Rechtswirklichkeit.


Kleine VVGes lösen das Spannungsfeld zwischen Unabhängigkeit und Verhältnismässigkeit bei der Compliance-Funktion entweder durch die Beanspruchung von Erleichterungen unter dem Verhältnismässigkeitsprinzips der einschlägigen Normen oder mittels Delegation. Die interne Revision bleibt immer unabhängig und somit essenzielle Kontrollfunktion. Der Compliance-Beauftragte selbst ist Business-Partnern der operativen Geschäftsbereiche. Im Schnitt wenden kleine VVGes in Liechtenstein 50 Stellenprozent für reine Compliance-Aufgaben auf.


Der erstellte Kriterienkatalog hilft den VVGes, die Ausgestaltung der unabhängigen Compliance-Funktion unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips zu beurteilen. Die in Bezug auf die Kriterien limitierte explorative Untersuchung zeigt, dass VVGes für Erleichterungen im Hinblick auf die unabhängige Compliance-Funktion in Frage kommen, wenn sie auf Wertpapierdienstleistung der Portfolioverwaltung und die D-A-CH-Region setzen. Die Unternehmensgrösse und Kundenzielgruppe sind als Einzelkriterien nicht ausschlaggebend.


Kleine VVGes, für die Erleichterung nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip in Frage kommen, entscheiden sich gleich oft für eine interne wie externe Compliance-Funktion. Assets under Management und die Mitarbeiteranzahl der beiden Gruppen unterscheiden sich nur geringfügig. Weitere Entscheidungskriterien verlangen umfassendere Forschungstätigkeiten.

Normen:

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Schlagwörter:

Compliance; Compliance-Funktion; Liechtenstein; MiFID II; Verhältnismässigkeitsprinzip; Vermögensverwaltung

17.08.2020 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Juli 2020

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Juli 2020

17.08.2020 - Aufsätze

Relevanz des europäischen Beihilferechts für den schiedsrechtlichen Ordre Public

Autor: Mag. Magdalena Friedrich, BA

Abstract:

Die Anerkennung und Vollstreckung durch nationale Gerichte ist sowohl für inländische als auch für die immer grösser werdende Zahl an ausländischen Schiedssprüchen von grosser Bedeutung. Mit der Anerkennung und Vollstreckung schiedsrechtlicher Entscheidungen geht auch die Frage einher, unter welchen Umständen diese aufgrund einer Verletzung des sog ordre public zu versagen ist. Prüfen die einzelstaatlichen Gerichte die Vereinbarkeit des Schiedsspruchs mit den wesentlichen Prinzipien ihres Rechtssystems, haben diese immer öfter auch auf europäische und unionsrechtliche Grundsätze Bedacht zu nehmen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Rolle des europäischen Wettbewerbsrechts innerhalb der einzelstaatlichen ordre public-Prüfung und geht hier insb der Frage nach, ob dem Beihilferecht ordre public-Relevanz zukommt.

Normen:

Art 101ff AEUV; Art 107ff AEUV; Art 267 AEUV; Art 53ff EWR-Abkommen; § 611 Abs 2 Z 8 öZPO; § 628 Abs 2 Z 8 FL ZPO Art 190 Abs 2 lit e schweizerischen IPRG; Art 5 Abs 2 lit b New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche;

Schlagwörter:

Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen; Beihilferecht; ordre public; Schiedsgerichtsbarkeit; Wettbewerbsrecht

07.07.2020 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Juni 2020

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber un  seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

06.07.2020 - Aufsätze

Tokenization of Assets: Security Tokens in Liechtenstein and Switzerland

Autor: Mag. iur. Angelika K. Layr, BSc, LL.M.

Abstract:

Technological innovations invariably lead to legal questions being raised; the sphere of digitalization of physical documents and securities by use of blockchain and other distributed ledger technologies does not constitute an exception. While solutions for many questions can be found within the existing legal framework, some developments call for legislative measures. This paper examines the hurdles in connection with the issuance and transfer of securities by virtue of a mere digital transaction and the approaches of the Liechtenstein and Swiss legislator to overcome them. Both have recognized that entries in distributed ledgers may fulfill the same main functions as the possession of a physical document. While the focus of the selective legal adaptations in Switzerland is on the use of DLT and securities law, the Liechtenstein legislator strives towards a holistic legal and regulatory framework for the entire token economy by introduction of a new set of rules.

Normen:

OR Art 965; PGR Art 267, 328, 326a; SchlTPGR §§ 73ff, 81a; SR Art 1ff; TVTG Art 1ff; ZGB Art 641ff;

Schlagwörter:

Digitalization; Sachenrecht; STO; Token; Tokenized Securities; TVTG; Vertrauenswürdige Technologien

15.06.2020 - Aufsätze

Vom »staatlich regulierten Verpfeifen« – zugleich Klarstellungen zu den Hinweisgebersystemen im liechtensteinischen Bankrecht

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Abstract:

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein sowie Banken und Wertpapierfirmen müssen nach FL-BankG sog »angemessene Verfahren« bzw ein » wirksames Meldesystem « einrichten, über das potentielle Verstösse gegen einschlägige Regelungen des Finanzmarktrechts gemeldet werden können. Wie diese Systeme auszugestalten und welche Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind, ist unklar – Gesetz, Schrifttum und Rechtsprechung haben bislang viele Fragen offen gelassen. Das verwundert nicht, waren doch die einschlägigen Bestimmungen des BankG noch nicht Gegenstand vertiefter wissenschaftlicher Auseinandersetzung.

Der StGH hat jedoch in seinem Grundsatzurteil vom 3. September 2018 (StGH 2018/074) die Bedeutung dieser »Hinweisgebersysteme« im Hinblick auf das Grundrecht der Meinungsäusserungsfreiheit (Art 10 Abs 1 EMRK;(1) Art 40 LV(2)) deutlich gemacht; letztere ist Massstab für die Beurteilung der Frage, unter welchen Voraussetzungen »Hinweisgeber« extern Meldungen erstatten dürfen (»Whistleblowing«).(3)

Vor diesem Hintergrund erörtert das nachfolgende Manuskript – soweit ersichtlich erstmalig – Zweck, Grenzen und Bedeutung dieser »Hinweisgebersysteme« im liechtensteinischen Finanzmarktrecht.

 

(1)   Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und
       Grundfreiheiten, LGBl 1982.060.001.
(2)   Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5. Oktober 1921 (LV),
       LGBl 1921.015.
(3)   Dazu Dworschak/N. Raschauer, »Whistleblowing« – Grundrechtliche
       Weichenstellungen in Liechtenstein, im Druck.

Normen:

Art 22, 64a BankG, Art 71 RL (EU) 2013/36, Art 73 RL (EU) 2014/65/EU;

Schlagwörter:

Bank; Wertpapierfirma; Whistleblowing; Hinweisgebersystem; Hinweisgeber; Meinungsfreiheit

15.06.2020 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Mai 2020

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen ,und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

;

Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; Leitsätze

11.05.2020 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

April 2020

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

;

Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; Leitsätze

22.04.2020 - Aufsätze

Amtsrevision: Ist die in § 28 Abs 2 VwGG normierte Prozessvoraussetzung einer bloßen »Erklärung über den Umfang der Anfechtung« verfassungskonform? – Prüfungsantrag des LVwG OÖ an den VfGH

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die in § 28 VwGG normierten Anforderungen der » Revisionspunkte « für gleichsam » normale « Revisionen an den VwGH bzw der » Erklärung über den Umfang der Anfechtung « für Amtsrevisionen funktionell einander völlig gleichwertige ( gleichgewichtige ) Prozessvoraussetzungen darstellen. In der Praxis kann man sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass diesbezüglich insofern eine Divergenz besteht, als der Behörde die Geltendmachung öffentlicher Interessen vergleichsweise maßgeblich erleichtert wird. Davon ausgehend ergeben sich jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 28 Abs 2 VwGG im Hinblick auf das demokratische Grundprinzip iVm dem allgemeinen und dem spezifisch strafrechtlichen Legalitätsprinzip sowie hinsichtlich des Sachlichkeitsgebotes des Gleichheitsgrundsatzes und des Verhältnismäßigkeitsprinzips, des verfassungsrechtlichen Strukturprinzips der Konzentration der Verfassungsgerichtsbarkeit beim VfGH, des rechtsstaatlichen Grundprinzips (Durchbrechung der Rechtskraft ) und des Anscheins eines gerichtlichen Verfahrens ( va Äquidistanz zu den Verfahrensparteien ), wobei sich insoweit eine bloß verfassungs- und/ oder unionsrechtskonforme Interpretation wohl als unzulänglich erweist.

Normen:

Art 1, 7, 18, 133 und 140 B-VG; Art 47 und 49 EGRC; Art 6 und 7 EMRK; § 28 VwGG;

Schlagwörter:

Amtsrevision; Anfechtungsumfangserklärung; Revisionspunkte; subjektive Rechte – öffentliche Interessen; Grundrechte – Eingriffsvorbehalt; demokratisches Grundprinzip; Rechtsstaatsprinzip; Verfassungsgerichtsbarkeit – Konzentrationsmaxime; Rechtskraftdurchbrechung; Anschein der Objektivität und Äquidistanz – Trennung zwischen richterlicher und Anklagefunktion; gesetzliche Determinierung

22.04.2020 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

März 2020

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

 

 

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; März 2020

22.04.2020 - Aufsätze

Holokratie im Liechtensteinischen Gesellschaftsrecht

Autor: Mag. iur. Marco Lettenbichler

Abstract:

Flache Hierarchien, die partizipative Beteiligungsmöglichkeiten gewährleisten sollen, werden im modernen Unternehmertum immer beliebter. Die Holokratie versucht jedem Mitarbeitenden eine grösstmögliche Freiheit bei der Ausübung der Tätigkeit im Unternehmen zu bieten. Diese betriebswirtschaftliche Dynamik muss auch im Kontext der statischeren gesetzlichen Rahmenbedingungen beurteilt werden. Es ist fraglich, ob hieraus ein gewisses Spannungsfeld zur Corporate Governance und den Regelungen des Gesellschaftsrechts entsteht. Es soll insbesondere untersucht werden, ob das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht genügend Flexibilität für eine Annäherung von Holokratie und Gesellschaftsrecht bietet und welche Lösungsmöglichkeiten gegebenenfalls bestehen.

Normen:

Art 23 BankG, Art 716a OR, 191a PGR Art 338 PGR, Art 348 PGR, Art 349 PGR, Art 182 PGR, Art 350 PGR;

Schlagwörter:

Aktiengesellschaft; Holakratie; Holokratie; Kernbereich; Liechtenstein; Verwaltungsrat

15.04.2020 - Aufsätze

Blockchain Regulation made in Liechtenstein. Das Fürstentum als Vorreiter?

Autor: Dr. Judith Sild

Abstract:

Das Fürstentum im Herzen Europas hat in den letzten Monaten Geschichte geschrieben. Denn Liechtenstein hat sich als eines der ersten Länder weltweit gewagt, einen umfassenden Rechtsrahmen für »Blockchain-Dienstleistungen« zu entwickeln. Das brachte dem Land viele Schlagzeilen und Publicity ein.* Was steckt nun hinter diesem landläufig als »Blockchain«-Gesetz bezeichneten Regelwerk? Der vorliegende Beitrag wirft einen näheren Blick darauf und bietet eine erste Einschätzung aus legistischer Sicht. Fokus bildet dabei das Aufsichtsrecht.

 

* Siehe etwa »Erstes Blockchain-Gesetz der Welt aus Liechtenstein als Game-Changer«, Wagner vom 1.11.2019, <https://www.institutionalmoney.com/news/regulierung/headline/erstes-blockchain-gesetz-der-welt-aus-liechtenstein-als-game-changer-192480/>; »Durchbruch im Crypto Country«, Wagenknecht vom 3.10.2019, <https://www.btc-echo.de/durchbruch-im-crypto-country-liechtenstein-verabschiedetblockchain-act/>; »Liechtenstein surft auf der Blockchain-Welle«, NZZ vom 3.10.2018, <https://www.nzz.ch/schweiz/liechtenstein-galoppiert-auf-der-blockchain-welle-ld.1416270>; »Konkurrenz für das Crypto Valley Zug«, Handelszeitung von 28.6.2018,<https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/konkurrenz-fur-das-crypto-valley-zug> (alle zuletzt abgerufen am 12.11.2019).

Normen:

TVTG, Art 4 und 5 FMAG, GewO, Art 3 und 5 SPG, WPPG, § 81a Schlussteil PGR;

Schlagwörter:

Token; vertrauenswürdige Technologien; VT-Dienstleister; Finanzmarktaufsicht; Übertragungsordnung

19.03.2020 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Februar 2020

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:
Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; Februar 2020

12.03.2020 - Aufsätze

Über die elektronische Vermittlung von Personenbeförderungsdiensten – zugleich Anmerkungen zur Reichweite des § 126 österr GewO

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Abstract:

Der OGH stellte rezent klar, dass die Vermittlung von Personenbeförderungsdiensten (als Aspekt einer Verkehrsdienstleistung) in Österreich der GewO unterliegt; der Vermittler hat in Österreich eine Niederlassung zu gründen und das Reisebürogewerbe anzumelden. Beides war bis zuletzt strittig.


Im Einzelfall ist anhand verscheidener Kriterien zu prüfen, ob der Vermittler lediglich Personenbeförderungsdienstleistungen vermittelt oder diese aufgrund des maßgeblichen Einflusses selbst anbietet. Auch hier hat der OGH nun Klarheit geschaffen.

Normen:

§ 3 GelverkG; § 126 GewO; Art 49ff, 56, 58, 90ff AEUV, VO (EU) 1071/2009; RL 2000/31/EG, RL 2006/123/EU; § 15 GewG-FL;

Schlagwörter:

Personenbeförderung; Vermittlung; Taxis; Mietwagen; Reisebüro; Verkehrsdienstleistung

13.02.2020 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Jänner 2020

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Jänner 2020

12.02.2020 - Aufsätze

Unleashing the watchdogs of the environment ? Qualified participation and review rights for NGOs in Austria

Autor: Mag. Isabel Staudinger, LL.B. oec. BA MA

Abstract:

Ever since the respective accession to the Aarhus Convention (AC), the EU’s and Austria’s non-compliance with its third pillar was being criticised. Some two years after the Court of Justice’s judgment in C-664/15, Protect, where Austria’s system of legal protection was under scrutiny, Austria introduced the respective provisions in its federal sectoral environmental laws and the regional environmental protection laws. The first part of this paper is dedicated to the Court of Justice’s judgment and begins with illuminating the broader context of non-compliance with the AC in Austria and in the EU. Then, the Opinion of the Advocate General, the Court of Justice’s judgment, and the subsequent judgements of the Austrian Supreme Administrative Court (Verwaltungsgerichtshof, VwGH) are being analysed. Based on that, a second part discusses the consequences of Protect for the relationship of art 9 of the AC and art 47 of the Charter of Fundamental Rights of the European Union (CFR), the implications for the EU’s and Austria’s compliance with both EU law and the AC, and the latest legislative developments on the federal and regional level in Austria. Whereas the amendments bring Austria in compliance with the EU environmental acquis, parts of the AC remain unimplemented.

Normen:

Art 9 AC; Art 47 CFR; Aarhus Regulation; Habitats Directive; Wild Bird Directive; UVP-G; AWG; WRG; IG-L; Krnt NSG; Krnt FischereiG, Krnt JagdG; NÖ NSchG; JagdG; oö NSchG; Sbg NSchG; Sbg NationalparkG; Sbg JagdG; Sbg FischereiG; StESUG; Tir NschG; Tir JagdG; Tir FischereiG; § Vlbg NSchG; Vlbg JagdG; Vlbg FischereiG;

Schlagwörter:

Aarhus Convention; access to justice; EU environmental law; right to an effective remedy; right to participation; NGOs

14.01.2020 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Dezember 2019

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Dezember 2019

19.12.2019 - Aufsätze

Liberalisierung und Bahnstrom

Zur Frage der Zulässigkeit der Verteilung von Umformungskosten auf sämtliche Bahnstromnutzer

Autor: assoz. Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M.

Abstract:

Mit der Liberalisierung des Bahnstrommarkts aufgrund aufsichtsrechtlicher Entscheidungen der Schienen-Control-Kommission gehen grundlegende Rechtsfragen einher. Besonders diskutiert wird, wie die Kosten für die notwendige Frequenzumwandlung zu berechnen und zu verteilen sind. IdZ wurde vorgeschlagen, nach dem Vorbild des ElWOG die anfallenden Kosten auf sämtliche Netznutzer aufzuteilen. Der vorliegende Beitrag tritt dieser Auffassung entgegen und plädiert auf Grundlage der geltenden Rechtslage für die Beibehaltung der bisher praktizierten individuellen Verrechnung des Umformungstarifs je nach Umfang der in Anspruch genommenen Umformungsleistung.

Normen:

§ 58b EisbG, § 69b EisbG, § 7 Abs 1 Z 51 ElWOG 2010; § 62 ElWOG 2010; Art 5 StGG 1867; Art 7 B-VG; Art 1 1. ZP EMRK; Art 17 GRC; EisenbahnraumRL 2012/34/EU;

Schlagwörter:

Bahnstromliberalisierung; Regulierungsrecht; EisenbahnraumRL

12.12.2019 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsrecht in (nichtamtlichen) Leitsätzen

November 2019

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; November 2019

21.11.2019 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Oktober 2019

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung
übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; Oktober 2019

21.11.2019 - Aufsätze

Voraussetzungsprüfung eines grenzüberschreitenden Amtshilfeersuchens bei Marktmissbrauchsverdacht

Gegenüberstellung der liechtensteinischen und unionsrechtlichen Verfahrensvorschriften

Autor: Paul Brandauer, BSc.

Abstract:

Am 16. April 2019 veröffentlichte die liechtensteinische Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (FMAG) sowie am 09. Juli 2019 den Bericht und Antrag (BuA) 78/2019. Unter anderem sollen Normen über die Zusammenarbeit der FMA mit ausländischen Behörden im Bereich der Wertpapieraufsicht angepasst werden. Diese sind in Art 27a ff FMAG normiert. Primärer Grund für diese gesetzliche Initiative ist das Urteil des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache E-23/13 vom 9. Mai 2014 in der Sache Hellenic Capital Markets Commission (HCMC). Kurz zusammengefasst sieht das Urteil Elemente der aktuellen Voraussetzungsprüfung als EWR-rechtswidrig. Darüber hinaus befindet sich neben der Novellierung des FMAG die MAR, die ebenfalls Bestimmungen über die Voraussetzungsprüfung enthält, gerade im EWR-Übernahmeverfahren. Allerdings wird sie wahrscheinlich vorher mittels nationaler Vorabumsetzung in liechtensteinisches Recht übernommen.

Basierend auf den eben dargelegten rechtlichen Entwicklungen stellt dieser Beitrag die grundsätzliche Frage, ob es die nationalen Bestimmungen angesichts der unmittelbar geltenden MAR noch benötigt; und wenn ja, an welchen Stellen im aktuellen Gesetzesentwurf noch Verbesserungspotential besteht.

Normen:

Art 22–29 MAR; Art 27a–27s FMAG (Liechtenstein); BuA 78/2019; DVO (EU) 2018/292; VNB zur Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (FMAG);

Schlagwörter:

Amtshilfeverfahren; Grenzüberschreitende Amtshilfe; Marktmissbrauchsverdacht; Marktmissbrauchsverordnung (MAR); Rechtsvergleich; Voraussetzungsprüfung

22.10.2019 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

September 2019

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

22.10.2019 - Aufsätze

Verwaltungsstrafrecht: Kumulation – Verhältnismäßigkeit – Koordination

Zur unionsrechtlich bedingten Notwendigkeit der Modifikation bzw Neuausrichtung eines (weiteren) »tragenden« Prinzips des Behördenstrafrechts

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

Dass in der Praxis des österreichischen Verwaltungsstrafverfahrens in Konkurrenzsituationen (also dann, wenn durch eine als Einheit zu betrachtende Tathandlung dieselbe Verbotsnorm mehrfach übertreten oder mehrere verschiedene Deliktstatbestände erfüllt wurden) vielfach eine isoliert-schablonenhafte Strafbemessung vorgenommen wird, die in Summe zu durchaus gravierenden Strafhöhen führen kann, wird von Betroffenen seit jeher massiv kritisiert. Vorstößen des Gesetzgebers, insoweit korrigierend einzugreifen, konnte die Vollzugsebene allerdings bislang stets erfolgreich entgegentreten.

Zu einer insoweit grundlegend neuen Sichtweise zwingt jedoch nunmehr ein richtungsweisendes, über die Anlassfälle hinaus bedeutsames Urteil des EuGH, mit dem – jedenfalls bei Vorliegen eines entsprechenden Unionsrechtsbezuges – im Ergebnis in sämtlichen Konkurrenzkonstellationen im Zuge der Strafbemessung eine Gesamtbetrachtung sowie in deren Rahmen eine tatsächlich wirksame Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingefordert wird.

Normen:

Art 56 AEUV; Art 47 EGRC; Art 6 EMRK; Art 7 B-VG; Art 133 B-VG; § 7i AVRAG;; § 28 AuslBG; § 26 LSD-BG; § 52 GSpG; § 16 VStG; § 20 VStG; § 22 VStG; § 33a VStG;

Schlagwörter:

Mehrfach- bzw Doppelbestrafung; Kumulation; Realkonkurrenz; Idealkonkurrenz; Strafbemessung; Geldstrafen; (Ersatz-)Freiheitsstrafen; Gesamtbetrachtung; Verhältnismäßigkeit; Unionsrechtskonformität; Auslandsbezug; Inländerdiskriminierung; unmittelbare Effektivität des Unionsrechts; unionsrechtskonforme Interpretation; Nichtanwendung innerstaatlichen Rechts

17.10.2019 - Aufsätze

Practical Applications According to the Law on Tokens and TT Service Providers (Token- and TT Service Provider Act; TVTG)

Autor: Antonia Wurzer, MSc.

Abstract:

The blockchain and the associated applications and potentials represent one of the most significant developments in the context of digitization. This gave rise to the Liechtenstein Government’s plan to create legal certainty in this area. The Act on Token and TT Service Providers (Token- and TT Service Provider Act; TVTG), on the other hand, is intended to regulate the Token-Economy by protecting providers and users equally. The present paper therefore deals with the question of how the TVTG can be applied in financial industry practice in Liechtenstein. In this context, the Liechtenstein approach is discussed and compared to solutions of other European jurisdictions. Within the framework of a qualitative research method, a survey of  different classical business models on practice-relevant subareas took place. With the status of the report and application of the TVTG and the findings from the data collection, the following assumptions have been derived for practice. These show cross-divisional relevance. (1) There is a need for a universal classification of the legal definition »token« in a technology-neutral environment. (2) value rights constitute a relevant sub-area for practical applications in the Liechtenstein financial industry. And (3) The time factor is an essential indicator for measuring business activities within the framework of the Token-Economy. Finally, the Blockchain-Act represents a first well-founded regulatory framework which looks deeper into the matter than the legal regulations of other nations. Liechtenstein wants to position itself as a blockchain-affine location and take on a pioneering role.

Normen:

Government of the Principality of Liechtenstein, Token and TT Service Provider Act (Token- and TT Service Provider Act; TVTG);

Schlagwörter:

TVTG; TTT-Act; Blockchain; Blockchain-Act; Token-Economy

16.09.2019 - Aufsätze

Das Schlichtungsverfahren nach der PSD II unter Einbeziehung der aussergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen samt zivilprozessualen Aspekten im neuen Zahlungsdienstegesetz Liechtenstein

Autor: Mag. Dr. Rainer Silbernagl

Abstract:

Durch die Payment Services Directive II wurde das Zahlungsdiensterecht in Liechtenstein, besonders auch im Bereich des III. Kapitels der zivilrechtlichen Pflichten, einer Neuerung unterzogen. Die Entwicklungen gehen weiter dahin, Unternehmen Klärungsmechanismen für Streitfälle mit Kunden aufzuerlegen. Dieses interne Beschwerdemanagement in Zusammenschau mit den alternativen Streitbeilegungsprozessen ist Thema des Aufsatzes. Das neue liechtensteinische Zahlungsdienstegesetz führt auf der regulatorischen Ebene nicht nur neue Dienstleister ein, sondern konkretisiert auch das Beschwerdeverfahren weiter. Die Ausführungen beziehen die bezugnehmenden europäischen Richtlinien mit ein und schliessen mit Verweisen auf den Zivilprozess. Das neue ZDG befindet sich in Liechtenstein zum Zeitpunkt der Abgabe dieses Artikels noch im Stadium des Bericht und Antrages, daher stellen die Ausführungen einen Zwischenstandsbericht dar.

Normen:

Art 99–102 PSD II; Art 105–107 ZDG (Liechtenstein);

Schlagwörter:

Beschwerdemanagement; Compliance; Zahlungsdiensterecht; Zahlungsauftrag; Alternative Streitbeilegung; Schlichtungsstelle

10.09.2019 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

August 2019

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

09.09.2019 - Aufsätze

Zur Anerkennung der Stiftung und zur Besteuerung von Destinatären aus deutscher Sicht

Autor: Dr. Matthias Uhl

Abstract:

Um das Rechtsinstitut der liechtensteinischen Stiftung ranken im internationalen Kontext zahlreiche rechtliche und steuerliche Themen. In jüngerer Vergangenheit ist im deutschen Recht eine Debatte darüber entbrannt, ob ein und dieselbe Ausschüttung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Destinatär sowohl der Einkommen- als auch der Schenkungsteuer unterliegen kann. Im Fachschrifttum ist mit vehementem Widerstand gegen eine entsprechende Kumulation von Ertrag- und Schenkungsteuer bezogen auf ein und denselben Sachverhalt angeschrieben worden. Aufgrund eines einschlägigen Gerichtsverfahrens steht zu erwarten, dass der Bundesfinanzhof bald die Gelegenheit erhält, sich zur Thematik zu positionieren.

Normen:

§ 15 dAStG; § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 dEStG; § 7 Abs 1 Nr 9 Satz 2 ErbStG;

Schlagwörter:

Internationales Stiftungsrecht; Anerkennung von Rechtspersonen im Ausland; Ordre-public-Vorbehalt; Generalverdacht gegenüber liechtensteinischen Stiftungen; Besteuerung von Ausschüttungen ausländischer Stiftungen an deutsche Destinatäre; Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Schenkungsteuer.

12.08.2019 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Juli 2019

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsrecht in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Juli 2019

25.07.2019 - Aufsätze

Verfassungsrechtliche Schranken der Anreizregulierung in der Krankenversicherung

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Abstract:

Der nachfolgende Beitrag erörtert, inwieweit die österreichische Bundesverfassung der Anreizregulierung in der Krankenversicherung Grenzen setzt. Dabei zeigt sich, dass eine stärkere Berücksichtigung individueller Risiken der Leistungsberechtigten bei der Ausgestaltung der Krankenversorgungssysteme durch verschiedene Anreizmechanismen zulässig ist. Freilich ist der österreichische Bundesgesetzgeber nicht dazu verpflichtet, Anreize in der Krankenversicherung zu setzen.

Normen:

Art 10 Abs 1 Ziff 11 B-VG; Art 120a ff B-VG;

Schlagwörter:

Anreizregulierung; Anreiz; Krankenversicherung; Sozialversicherung

19.07.2019 - Aufsätze

Die Sicherstellung der Effektivität des Unionsrechts gegenüber mitgliedstaatlichem Protektionismus in einem System kassatorischer Verwaltungsgerichtsbarkeit – Nichtklärung diesbezüglicher Kernfragen durch den EuGH

Überlegungen aus Anlass des – als Abschluss einer Serie von Vorabentscheidungsersuchen des LVwG OÖ ergangenen – Beschlusses des EuGH v 4. 4. 2019, C-545/18

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

Verbal scheint der EuGH von allen mitgliedstaatlichen Institutionen stets eine stringente Beachtung des Vorranges des Unionsrechts zu fordern. Gelegentlich bekommt man jedoch den Eindruck, dass insoweit nicht immer mit dem gleichen Maß gemessen bzw dieses Prinzip nicht bis zur letzten Konsequenz durchgehalten wird. Geht es um gravierende Eingriffe in zentrale Grundfreiheiten und/oder Gewährleistungen der EGRC, deren Rechtfertigung im Zuge einer Kohärenzprüfung zu beurteilen ist, so muss diese von jedem innerstaatlichen Gericht eigenständig durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang hat der EuGH zwar festgestellt, dass insoweit keine Bindung an die Rechtsansicht anderer – auch im Instanzenzug übergeordneter – Gerichte besteht; allerdings wurden insbesondere auch mit dem jüngst ergangenen Beschluss v 4. 4. 2019, C‑545/18, (bewusst?) die zentralen Fragen danach offen gelassen, ob ein Rechtssystem, dem zufolge die Letztinstanzen bloß kassatorisch und/oder auf Grund des vom Untergericht angenommenen Sachverhalts entscheiden, diesen Anforderungen genügt, und ob ein unterinstanzliches Gericht, dessen Entscheidung aufgehoben wurde, im fortgesetzten Verfahren neuerlich entgegen der Rechtmeinung der Letztinstanz entscheiden kann bzw sogar muss oder in einem solchen Fall – zur Vermeidung eines infiniten Zirkels – nicht von der Verpflichtung zur Erlassung einer Ersatzentscheidung gänzlich befreit ist.

Normen:

Art 6 EMRK; Art 49 AEUV; Art 56 AEUV; Art 47 EMRK; Apothekengesetz (ApG); Glücksspielgesetz (GSpG); § 42 VwGG; § 63 VwGG; § 87 VfGG;

Schlagwörter:

EGMR; EuGH; Grundfreiheiten; Grundrechte; innerstaatliche Gerichte; Instanzenzug und Bindungswirkung; kassatorische und reformatorische Entscheidungskompetenz; Ersatzentscheidung; Amtswegigkeitsund Inquisitionsprinzip; Beweislast; Unparteilichkeit; Monopolsystem – Bedarfsprüfung – Kohärenz; Vorabentscheidungsverfahren; Unionsrechtskompatibilität; Verwaltungsgerichte – VwGH – VfGH

19.07.2019 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsrecht in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Juni 2019

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:
Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsrecht in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Juni 2019

13.06.2019 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Mai 2019

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Mai 2019

27.05.2019 - Judikatur

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

April 2019

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung
übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; April 2019

27.05.2019 - Aufsätze

Praktische Erfahrungen mit der Foundation Governance aus Sicht der Treuhänder

Autor: Lic. iur. Märten Geiger, LL.M.

Abstract:

Nach dem Inkrafttreten des revidierten liechtensteinischen Stiftungsrechts am 1. April 2009 hat sich im liechtensteinischen Stiftungswesen vieles verändert. Die Erfahrungen der ersten Jahre zeigen, dass das neue Zusammenspiel der staatlichen und nicht- staatlichen Akteure funktioniert. Dabei werden immer weniger Stiftungen von der Stiftungsaufsichtsbehörde direkt kontrolliert sondern vermehrt durch die externen Revisionsstellen. Der Anteil steuerbefreiter gemeinnütziger Stiftungen nimmt in relativen und absoluten Zahlen zu. Neben den liechtensteinischen Vorschriften zur Foundation Governance gewinnt auch der Swiss Foundation Code an Bedeutung.

Normen:

Personen- und Gesellschaftsrecht vom 20. Januar 1926, LGBl 1926/4 (PGR), LR 216.0; Stiftungsrechtsverordnung (StRV) vom 24. März 2009, LGBl 2009/114, LR 216.013; Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuer (Steuergesetz, SteG), LGBl 2010/340, LR 640.0;

Schlagwörter:

Stiftungsrecht; Foundation Governance; Stiftungsausicht; Steuerbefreiung; Swiss Foundation Code

16.05.2019 - Aufsätze

Bosphorus-Vermutung und Pflicht zur Begründung der Nichteinholung einer Vorabentscheidung

Zur Gleichwertigkeitsprüfung des durch EMRK und EGRC gewährleisteten Schutzniveaus im Zuge der Umsetzung von Unionsrecht in nationales Recht

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

Inwieweit ist ein Mitgliedstaat der EU im Zuge der Umsetzung von Unionsrecht auch an die Vorgaben der EMRK gebunden? Der vorliegende Beitrag analysiert die diesbezüglich vom EGMR in seiner bisherigen Judikatur entwickelten Prinzipien und versucht, die entsprechenden Leitsätze und Begründungsmuster in Form einer schematischen Struktur zu ordnen. Als gegenwärtig dominierende Richtschnur ergibt sich daraus, dass der EGMR lediglich im Zuge der Implementierung von Richtlinien eine vergleichsweise intensivere eigenständige Kontrolle durchführt, während er sich im Falle einer strikten Bindung des Mitgliedstaates durch EU-Verordnungen oder EuGH-Entscheidungen dann, wenn die sog »Bosphorus«-Vermutung zum Tragen kommt, auf eine bloße Grobprüfung beschränkt. Indem der Anwendungsbereich dieser Vermutung insbesondere dadurch erweitert wird, dass seitens des EGMR
die Anforderungen an die Begründung, weshalb ein letztinstanzliches Gericht – obwohl diesbezüglich eine entsprechende Pflicht gemäß Art 267 AEUV besteht – keine Vorabentscheidung eingeholt hat, maßgeblich reduziert werden, resultiert insgesamt in der Praxis nahezu im Regelfall eine weitgehende Freistellung der Mitgliedstaaten von den Bindungen der EMRK (bzw der diesbezüglichen Kontrolle durch den EGMR) dann und insoweit, als diese sie bindendes Unionsrecht umsetzen. Implizit läuft dies wohl auf die Akzeptanz eines prinzipiellen, nur durch ein Exzessverbot beschränkten Vorranges von ökonomischen gegenüber grundrechtlichen Interessen hinaus.

Normen:

Art 6 EMRK; Art 267 AEUV;

Schlagwörter:

Mitgliedschaft in der EU und Durchführung von Unionsrecht; Gleichwertigkeit von EMRK und EGRC; Prüfungsdichte des EGMR ( Grob- und Feinprüfung ); Bosphorus-Vermutung; Vorabentscheidung durch EuGH – stufenweise Subdelegation der Begründungspflicht auf unterinstanzliche Gerichte; europarechtliche Grundrechtseffizienz – mitgliedstaatliche Partikularinteressen; Effektivität des Unionsrechts und der EMRK

17.04.2019 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

März 2019

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung
übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; März 2019

17.04.2019 - Aufsätze

»Concerning the weakest link«

Autor: MMag. Dr. Thomas Stern, MBA

Abstract:

During the negotiations to establish a European Deposit Insurance Scheme (»EDIS«) 4, the European Commission publicly doubted the resilience of national deposit guarantee schemes (»DGS«). Indeed, the DGS’ vulnerability in the event of a large members default is clearly evident. Notably the reason behind this vulnerability derives from the harmonized funding mechanisms according to the Deposit Guarantee Schemes Directive (»DGSD«), namely the »risk-based contribution matrix«. An unintended consequence of this mechanism could be associated with a de facto funding limitation in a crisis situation, manifested by the »dilemma of the weakest link in the chain«.


This article outlines the underlying problem of the weakest link and presents both regulatory and supervisory options to solve this dilemma.

Normen:

Capital Requirements Regulation ( » CRR « ), Capital Requirements Directive (»CRD«), Deposit Guarantee Scheme Directive (»DGSD«); Proposal for a regulation amending Regulation (EU) 806/2014 in order to establish a European Deposit Insurance Scheme (»EDIS«), Österreichisches Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten (»ESAEG«); Deutsches Einlagensicherungsgesetz (»EinSiG«), Liechtensteinisches Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (»ESAEG«);

Schlagwörter:

Deposit Guarantee Schemes; Moral hazard; Bail out; covered deposits; risk based contribution Matrix; Alternative Funding Arrangements; resolution; systemical relevance; systemic risk; liquidity risk; Resilienc; Pay out mechanism; EDIS

11.04.2019 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in ( nichtamtlichen ) Leitsätzen

Februar 2019

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung
übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassung- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Februar 2019

11.04.2019 - Aufsätze

Grenzenlos mobil? Liechtensteinische Rechtsgebilde in der Schweiz

Autor: Dr. Goran Studen, LL.M. (Cambridge)

Abstract:

Der Beitrag beleuchtet liechtensteinische Rechtsgebilde aus Schweizer Perspektive und geht dabei auf ausgewählte Aspekte der zivil- sowie steuerrechtlichen Anerkennung ein.

Normen:

Schweizer Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (IPRG);

Schlagwörter:

Anerkennung liechtensteinischer Rechtsgebilde in der Schweiz; Internationales Privatrecht; Gründungstheorie; Durchgriffsproblematik

11.04.2019 - Aufsätze

Segmentierte Verbandsperson (PCC) und Dezentrale Autonome Organisation (DAO) – Innovative Organisationsformen im deutschen und liechtensteinischen Internationalen Privatrecht

Autor: Dr. Markus Büch, LL.M.

Abstract:

Innovation bedeutet ein Aufeinandertreffen des Altbewährten mit dem Neuen und Unbekannten. Dies erfordert das Verlassen tradierter Pfade und Mut, denn zukünftige Entwicklungen sind naturgemäß von Unsicherheiten geprägt. Der Gesetzgeber des Fürstentums Liechtenstein kann mit Blick auf das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) ohne Zweifel als innovativ bezeichnet werden. Ein aktueller Beleg hierfür ist die Rechtsfigur der segmentierten Verbandsperson (PCC), die im Jahr 2015 Einzug in das PGR hielt. Doch wie reagieren ausländische Rechtsordnungen insbesondere die deutsche Jurisdiktion auf diese Organisationsstruktur im Falle transnationaler Sachverhalte? Und in umgekehrter Richtung? Wie geht die liechtensteinische Rechtsordnung ihrerseits mit Innovationen wie beispielsweise mit der auf der Blockchain-Technologie basierenden Dezentralen Autonomen Organisation (DAO) um? Wird jene vom liechtensteinischen Recht als eigenständige Entität anerkannt? Der zweigeteilte Beitrag versucht, hierauf erste Antworten zu liefern.

Normen:

Art 232ff und Art 243ff PGR, Art 49, 54 AEUV, Art 31 EWR-Abkommen;

Schlagwörter:

Segmentierte Verbandsperson (PCC); Dezentrale Autonome Organisation (DAO); Blockchain; Niederlassungsfreiheit; Internationales Privatrecht

21.03.2019 - Aufsätze

Die Umwandlungsmöglichkeiten liechtensteinischer Gesellschaften, Stiftungen und Trusts aus Sicht des internationalen Gesellschaftsrechts

Autor: Dr. Alexander Appel, LL.M.

Abstract:

Das liechtensteinische Gesellschaftsrecht ist traditionell gegenüber Umwandlungsmöglichkeiten für Gesellschaften, Stiftungen und Trusts grosszügig und entsprechend umwandlungsfreundlich. Dennoch sind einzelne Gesetzesbestimmungen in die Jahre gekommen und könnten zeitgemässer gestaltet werden. Der nachfolgende Beitrag widmet sich den Umwandlungsmöglichkeiten einzelner Gesellschaftsformen de lege lata und zeigt diejenigen Bereiche auf, in denen nach Sicht des Autors Anpassungsbedarf besteht.

Normen:

Personen- und Gesellschaftsrecht vom 20. Januar 1926, LGBl 1926 / 4 ( PGR ); Gesetz vom 19. September 1996 über das internationale Privatrecht ( IPRG ), LGBl 1996 / 1994;

Schlagwörter:

Gesellschaftsrecht; Rechtsformwechsel; Umwandlungen; internationales Gesellschaftsrecht; Fusion

13.03.2019 - Aufsätze

Gemeindezusammenlegungen – rechtliche Grundlagen und ökonomische Aspekte

Autor: Univ.-Ass. MMag. Florian Schwetz, LL.M.

Abstract:

Gemeindezusammenlegungen sind – auch wenn sie unter das allseits und stets beliebte Schlagwort der »Verwaltungsreform« fallen – ein eher zurückhaltend gebrauchtes Instrument. Dennoch gab es, insbesondere zwischen 1965 und 1975, zahlreiche Zusammenlegungen von Gemeinden in einigen österreichischen Bundesländern. Ein umfassendes und rezentes Beispiel stellt die steirische Gemeindestrukturreform 2015 dar, anlässlich derer das Thema einer literarischen Aufarbeitung in Form einer bundes- und landesrechtlichen Betrachtung auf verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene bedarf. Der vorliegende Beitrag unternimmt es daher, 1. die historischen Aspekte zur Geltung zu bringen, 2. die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen auf verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene unter Einbeziehung des Rechtsschutzes zu betrachten, 3.  die ökonomischen Aspekte, deren angegebenes (angestrebtes) Einsparungspotenzial als Begründung für Zusammenlegungen angeführt wird, zu analysieren und auch einen europäischen Vergleich zu ziehen, 4. Alternativen zur Gemeindezusammenlegung zu behandeln und 5. abschließend das Beispiel  Steiermark anhand der Gemeidestrukturreform 2015 darzulegen.

Normen:

Bgld GemO § 8; B-VG Art 2, 7, 10–15, 15a, 17, 21, 82, 108 ff, 115–120, 139–140; B-VG-Novelle 1962 § 4; B-VG-Novelle 2010; B-VG-Novelle 2011; Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung Art 5; FAG 2008 § 21; FAG 2017; Gesetz über Gebietsveränderungen im Lande Österreich; K-AGO § 7; K-LVG Art 3; NÖ GemO 1965 § 8 Abs 1; NÖ GemO 1973 §§ 8, 12; OÖ GemO 1990 § 8; Sbg GemO 1994 §§ 7, 10; StGG Art 2; StGsrG § 1; Stmk GemO 1967 §§ 8, 48; Stmk Gesetz über die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften und die zwangsweise Vereinigung von Gemeinden § 5; TGO §§ 4–8, 10; TLO Art 72; Vlbg GemeindeG § 7;

Schlagwörter:

Gemeindezusammenlegung; Gemeindevereinigung; Gemeindefusion; Gemeindekooperation

27.02.2019 - Aufsätze

Strukturprobleme und Lösungen im österreichischen Gesundheitswesen anhand der »Gesundheitsplanungs GmbH«

Autor: Mag. Magdalena Friedrich, BA

Abstract:

Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die verschiedenen Problemfelder, durch welche eine österreichweit einheitliche Gesundheitsplanung erschwert wird. Hierfür wurde der Begriff des »Gesundheitswesens« einer kompetenzrechtlichen Einordnung unterzogen, durch welche die starke (kompetenz-) rechtliche Zersplitterung dieser Rechtsmaterie ersichtlich wird. Als vermeintlicher Lösungsansatz zur Umgehung dieser uneinheitlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2017 die Errichtung der sogenannten »Gesundheitsplanungs GmbH« festgelegt. Durch diese sollen im Wege der Beleihung Teile der Strukturpläne Gesundheit (ÖSG, RSG) mittels Verordnung Verbindlichkeit erlangen und somit bundesweit einheitliche Standards geschaffen werden. Die durch diese Konstruktion der Gesundheitsplanungs GmbH aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Bedenken werden sodann eingehendend analysiert. Den legitimen Intentionen hinsichtlich einer integrierten Krankenanstaltenplanung zum Trotz, hält die Gesundheitsplanungs GmbH einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand.

Normen:

ASVG §§ 84a, 148 Z 10, 338; B-VG Art 2, 10, 11, 12, 15, 15a, 20, 138, 139, 140; Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz §§ 20, 23, 24; KAKuG §§ 2, 3, 3a, 10a, 14, 15, 16, 18, 59; Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens; Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit; Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017;

Schlagwörter:

Beleihung; Gesundheitsplanung; Kompetenzverteilung; Krankenanstaltenrecht; Österreichischer Strukturplan Gesundheit; Regionale Strukturpläne Gesundheit

21.02.2019 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Jänner 2019

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung
übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Jänner 2019

21.02.2019 - Aufsätze

Ensuring the resolvability of banking groups

An analysis of the supervisor’s room to manoeuvre

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer / MMag. Dr. Thomas Stern, MBA

Abstract:

The resolvability of banking groups plays an essential role for the effectiveness of the European resolution regime. In this regard, the European legislator provided the resolution authorities a broad set of powers and duties in order to assess, maintain – or if necessary – establish the resolvability of the banking groups concerned. In Austria, the framework for the recovery and resolution of credit institutions and investment firms (»BRRD«1) has been implemented by the Federal Act on the Recovery and Resolution of Banks (»BaSaG«2).


The following manuscript analyses the normative parameters, requirements and limits, namely the intervention determinants (the »supervisors’ room to manoeuvre«) for ensuring the resolvability of cross-border banking groups, taking into account different (singular or multiple) resolution approaches and the major structural factors, such as the functioning of group resolution planning in cross-border resolution colleges.3

 

1  Directive 2014 / 59 / EU of the European Parliament and of the Council of 15 May 2014 on establishing a framework for the recovery and resolution of credit  institutions and investment firms and amending Council Directive 82/891/EEC, Directives 2001/24/EC, 2002/47/ EC, 2004/25/EC, 2005/56/EC, 2007/36/EC, 2011/35/EU, 2012/30/EU and 2013/36/EU as well as the Regulations (EU) No 1093/2010 and (EU) No 648/2012 of the European Parliament and of the Council, OJ (EU) 2012 L 173, 190.
2   Austrian Federal Act on the Recovery and Resolution of Banks (Recovery and Resolution Act – BaSAG), Austrian Federal Law GazetteI 2014/98.
3   In order to put greater emphasis on the cross-border aspects of the BRRD, the basic principles of the BRRD are primarily cited and reference is only made to the provisions of the Austrian Federal Act on the Recovery and Resolution of Banks ( BaSAG ) in the case of special
aspects.

Normen:

BRRD, Austrian Recovery and Resolution Act – BaSAG, EU-SRM-Regulation, Charta of Fundamental Rights – CFR;

Schlagwörter:

intervention; resolvability; banking group

23.01.2019 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Dezember 2018

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:
Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; Dezember 2018

20.12.2018 - Rechtssätze

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

November 2018

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:
Normen:

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Schlagwörter:

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen; November 2018

13.12.2018 - Aufsätze

Zur mittelbar-materiellen Maßgeblichkeit der Europäischen Grundrechtecharta (EGRC) für das Fürstentum Liechtenstein

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

Auch im Fürstentum Liechtenstein ist eine gleichsam materiell-schleichende Infiltration der EGRC bereits Realität, wobei diese künftig wohl eher noch weiter an Boden gewinnen wird. Die Hauptquellen dafür bilden zum einen die Einwirkung der Judikatur des EGMR, die ihrerseits zunehmend durch Entscheidungen des EuGH beeinflusst erschein, und andererseits die Übernahme der Rechtsprechung des EFTA-GH, die in analoger Weise fortschreitend durch EGRC-basierende Entscheidungen des EuGH determiniert wird.


An einer verstärkten inhaltlichen Auseinandersetzung mit der EGRC – vor allem mit deren wirtschaftlichen und soziale Gewährleistungen – wird daher wohl auch im FL kein Weg vorbeiführen, will man nicht den Anschluss an das bestehende gesamteuropäische Grundrechtsniveau verlieren.


Dabei ist wohl das Hauptaugenmerk darauf zu legen, die Einbettung der EGRC so zu gestalten, dass liechtensteinischen Besonderheiten und Bedürfnissen im Ergebnis angemessen, aber zugleich rechtskonform entsprochen ist.

Normen:

Art 4 7. ZPMRK; EMRK; Art 6 EUV; Art 56 AEUV; Art 31 EGRC; Art 52 EGRC; Art 6 EWR-Abkommen (EWRA);; Art 36 EWRA; Art 3 ÜG-Abkommen; Art 1 IBPR; RL 2003/88/EG; Art 27 bis Liechtensteinische Verfassung (LV); Art 15 StGHG;

Schlagwörter:

Grundrechtskataloge; völkerrechtliche Abkommen; Monismus; Stufenbau; supranationale Grundrechtsjudikatur; normative und faktische Bindungswirkung; Homogenitätsgebot; Homogenitätsbestrebungen; Autonomie; Dienstleistungsfreiheit; wirtschaftliche und soziale Grundrechte; Paradigma; Mehrfach- und Doppelbestrafungs bzw -verfolgungsverbot sowie bezahlter Jahresurlaub

28.11.2018 - Aufsätze

Legislativer Vorschlag zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds in der EU

Autor: Dr. Rene Kreisl, MA, LL.M., MBA

Abstract:

Auch über 30 Jahre nach der erstmaligen Regulierung des europäischen Investmentfondsrechts sind die Märkte in der EU weiterhin uneinheitlich und fragmentiert. Mit den vorliegenden Vorschlägen für eine VO zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der VO 345/2013 und der VO 346/2013 (COM (2018) 110 final) und für eine RL zur Änderung der OGAW-RL 2009/65 und der AIFM-RL 2011/61 im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds (COM (2018) 92 final) nimmt der Unionsgesetzgeber einen weiteren Anlauf zur Beseitigung (noch) bestehender regulatorischer Hindernisse. Der vorliegende Beitrag fasst die vorgeschlagenen Änderungen überblicksweise zusammen und schließt mit einer kritischen Würdigung.

Normen:

Vorschlag für eine VO zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der VO 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds und; der VO 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (COM (2018) 110 final); Vorschlag für eine RL zur Änderung der OGAW-RL 2009/65 und; der AIFM-RL 2011/61 im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds (COM (2018) 92 final);

Schlagwörter:

OGAW; AIFM; Investmentfonds; Fondsvertrieb

21.11.2018 - Judikatur

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

Oktober 2018

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

20.11.2018 - Aufsätze

Geheimnisschutz im Finanzmarktrecht im Lichte europarechtlicher Entwicklungen – Sieben Siegel auf Zeit?

Autor: Dr. Marco Dworschak

Abstract:

Das europäische Finanzmarktrecht verpflichtet Aufsichtsbehörden1 aufgrund strikter Geheimhaltungsvorschriften zur Verschwiegenheit über ihre Aufsichtstätigkeit und die von ihr betroffenen Unternehmen. Das Verwaltungshandeln der Aufsichtsbehörden wird damit von einem weitgehenden »Arkanprinzip« geprägt. Nur ausnahmsweise wird dieses bei überwiegenden Offenlegungsinteressen durchbrochen.

Rezente Entscheidungen des EuGH liefern neue Anhaltspunkte, unter welchen Bedingungen eine Offenlegung von Informationen oder Dokumenten möglich ist bzw unter welchen Voraussetzungen Einzelpersonen, die ein entsprechendes berechtigtes Interesse nachweisen, die Möglichkeit haben, auf Aufsichtsakten zuzugreifen.

Mit seinem »Baumeister«-Urteil2 traf der EuGH 2018 weitergehende Klarstellungen hinsichtlich des von den Finanzmarktaufsichtsbehörden zu wahrenden Geheimnisschutzes. Der EuGH verfestigte seine bisherige Rspr, wonach der Behörde vorliegende »vertrauliche Informationen« nach einem Zeitraum von fünf Jahren nicht länger als aktuell und damit nicht mehr als vertraulich anzusehen sind. Sie unterliegen dann grundsätzlich nicht mehr dem Geschäfts- bzw Berufsgeheimnis. Es sei denn das von einer Offenlegung betroffene Unternehmen weist nach, dass die angeforderten Informationen weiterhin wesentlicher Bestandteil ihrer eigenen wirtschaftlichen Stellung sind, und bei Offenlegung ein schwerer wirtschaftlicher Nachteil drohen würde.

Im September 2018 folgten zwei weitere Erkenntnisse3, die weiteren Aufschluss über finanzmarktrechtliche Geheimnisschutzbestimmungen geben; etwa inwieweit Informationen, die zur Verteidigung gegen Aufsichtsmassnahmen und (strafrechtlicher) Sanktionen oder zur Vorbereitung von zivil- und handelsrechtlichen Ansprüchen erforderlich sind, einer Offenlegung zugänglich sind. Aus den Erkenntnissen ergeben sich grundsätzliche Fragen zur Reichweite finanzmarktrechtlicher Geheimnisschutzbestimmungen, die im Beitrag diskutiert werden.

Darüber hinaus wurde das juristische Feld des Geheimnisschutzes aufgrund der mit 9. Juni 2018 von den EU-Mitgliedstaaten umzusetzenden europäischen GeschäftsgeheimnisRL4 um eine weitere Facette reicher, die Fragen hinsichtlich der graduellen Unterscheidung verschiedener Geheimnisschutzbestimmungen aufwirft; diese sollen zusammen mit Fragen zur Reichweite der Offenlegungsmöglichkeiten nachstehend erörtert werden. Abschliessend wird deren Bedeutung für die Praxis der liechtensteinischen Finanzmarktaufsichtsbehörde und der von ihr beaufsichtigten Unternehmen skizziert.

 

1 Nachstehend vereinzelt auch als Aufsichtsbehörden, Finanzaufsichtsbehörden, etc bezeichnet.
2 EuGH 19. 06. 2018, C-15/16, Baumeister/BaFin.
3 EuGH 13. 09. 2018, C-594/16, Buccioni/Banca d’Italia; EuGH 13. 09. 2018, C-358/16, UBS.
4 RL 2016/943/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. 07. 2016 über den Schutz vertraulichen Know-Hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (nachfolgend GeschäftsgeheimnisRL), ABl L 2016/157, 1.

Normen:

Art 267, 339 AEUV; Art 20 Abs 3 B-VG (Ö); Art 53 Abs 1, 56 CRD IV; Art 6, 90 Abs 1 DS-GVO; Art 8 EMRK; Art 122 EWRA; Art 11a Abs 4 FIU-G (LIE); § 14 FMABG (Ö); Art 2 Abs 1 lit a–c, 5 Abs 2, 8 GeschäftsgeheimnisRL 2016/943/EU; Art 16, 47 Abs 3, 52 Abs 1 GRC; § 1 Abs 1 IFG (D); Art 29 Abs 1, 31 Abs 2 lit c InfoG (LIE); § 9 KWG (D); Art 32 Abs 1 LV (LIE); Art 54 Abs 1 und 4 MiFID I Rl 2004/39/EG, Art 76 Abs 1 und 4, 81 Abs 5, 88 MiFID II RL;

Schlagwörter:

Amtsgeheimnis; Berufsgeheimnis; Dokumentenzugang; EigenkapitalRL; Finanzmarktaufsicht; Geheimnisschutz; Geschäftsgeheimnis; Informationsfreiheit; Liechtenstein; MiFID II; Offenlegung; vertrauliche Informationen

20.11.2018 - Aufsätze

Konfliktvermeidung und Konfliktlösung bei der liechtensteinischen Stiftung

Autor: Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr / Dr. Alexandra Butterstein, LL.M.

Abstract:

Das europäische Umfeld der Stiftung ist im Wandel. Die jüngsten EuGH-Entscheidungen Panayi und Polbud fördern die grenzüberschreitende Mobilität von Stiftungen. Vor  diesem Hintergrund ist ein Trend hin zu privatrechtlich ausgestalteten Organisations- und Kontrollsystemen in den Stiftungsrechtsordnungen festzustellen. Der liechtensteinische Gesetzgeber hat frühzeitig erkannt, dass nur ein geschlossenes Kontroll- und Schutzsystem mit mehrdimensionalen Foundation-Governance-Tools eine Balance zwischen den Interessen der Stiftungsbeteiligten schaffen und hierdurch Konflikte vermeiden kann.

Der Beitrag bietet einer Darstellung aller praktisch relevanten Konfliktpotenziale im liechtensteinischen Stiftungsrecht und zeigt auf, wie sie zu vermeiden und wie sie zu lösen sind.

Normen:

Art 106 PGR, Art 178 PGR, Art 629 PGR, Art 552 § 3 PGR, Art 552 § 5 PGR, Art 552 § 6 PGR, Art 552 § 7 PGR, Art 552 § 8 PGR, Art 552 § 9 PGR, Art 552 § 10 PGR, Art 552 § 11 PGR, Art 552 § 12 PGR,; Art 552 § 14 PGR, Art 552 § 16 PGR, Art 552 § 19 PGR, Art 552 § 20 PGR, Art 552 § 21 PGR, Art 552 § 27 PGR, Art 552 § 28 PGR, Art 552 § 29 PGR; Art 552 § 33 PGR, Art 552 § 34 PGR, Art 552 § 35 PGR, Art 552 § 39 PGR, § 33 SchlTPGR, § 1 AussStrG, § 2 a AussStrG, § 19 AussStrG; § 172 ZPO, § 399 ZPO, § 598 ZPO, § 599 ZPO, § 600 Abs 1 ZPO, § 634 ZPO;

Schlagwörter:

Foundation Governance; liechtensteinisches Stiftungsrecht; Konfliktvermeidung; Konfliktpotenziale; Konfliktlösung; streitiges Verfahren; außerstreitiges Verfahren; Schiedsverfahren; Schiedsfähigkeit

16.10.2018 - Judikatur

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in (nichtamtlichen) Leitsätzen

September 2018

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In dieser Sparte wird monatlich in Kurzform und möglichst zeitnah über praxisrelevante, schwerpunktmäßig in den Bereichen »Grundrechte«, »Wirtschaftsrecht« und  »Verfahrensrecht« ergangene Entscheidungen von europäischen und nationalen Gerichten informiert. Die Lang- bzw Originalfassungen der hier referierten Entscheidungen können in der Regel jeweils direkt von den Homepages der entsprechenden Gerichte abgerufen werden. Für die Richtigkeit des Inhalts dieser Leitsätze kann seitens der Herausgeber und seitens des Verlages keinerlei Haftung übernommen werden.

Normen:

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Schlagwörter:

11.10.2018 - Aufsätze

Digitale Geschäftsmodelle und ihre gewerberechtliche Bewältigung anhand der Beispiele »Sharing Economy« und »Mining«

Autor: assoz. Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M.

Abstract:

Der »digitale Wandel« hat viele neue Geschäftsmodelle hervorgebracht. Ihre Einordnung in das auf nationale Anknüpfungspunkte und traditionelle Betriebsformen zugeschnittene Verwaltungsrecht ist mitunter umstritten. Dies gilt im Besonderen für die Tätigkeit digitaler Vermittlungsplattformen wie Uber und das »Mining« von Kryptoassets. Der Beitrag schlägt eine Einordnung dieser Geschäftsmodelle in das Gewerberecht vor.

Normen:

§§ 3, 20 ECG; §§ 1, 3, 11 GelverkG; §§ 1, 2, 94 Z 56, 366 GewO 1994; §§ 1, 12 a, 52 GSpG; Art 58, 91 AEUV; Art 1 Z 2 lit d 5. GeldwäscheRL (EU) 2018/843;; EuGH 22.10.2015, Rs C-264/14, Hedqvist; EuGH 20.12.2017, Rs C-434/15, Asociación Profesional Elite Taxi;

Schlagwörter:

Kryptowährungen; Uber; Mining; Gewerberecht; Glücksspielrecht; E-Commerce

09.10.2018 - Aufsätze

OTC-Derivatives Clearing Obligation and Bilateral Margin Requirements

An Analysis of the European Union Regulatory Regime

Autor: Tobias Kronberger

Abstract:

The attributed integral role of over-the-counter (OTC) derivatives in the development of the global financial crisis (GFC) has prompted tremendous regulatory reactions. Central clearing and bilateral margin requirements are two of the obligations imposed to increase transparency, mitigate counterparty credit risk and systemic risk. Central clearing is postulated to be the panacea for financial stability. The push for central clearing and membership requirements imposed by central counterparties (CCPs) result in a risk concentration at their level. CCPs are systemically relevant institutions and required financial resources should be sufficient to cover their risk exposure. Bilateral margin requirements for non-centrally cleared OTC-derivatives are implemented to reduce counterparty credit risk. Especially, the requirement to exchange initial margin (IM) is subject to discussions and questioned if needed to achieve the regulatory objectives.

This thesis provides a synopsis of selective historical financial crises, an analysis of  the applicable European Union regulatory regime, illustrates the importance of a  common understanding of derivatives,  explains the respective processes of central clearing and bilateral margin requirements, outlines the risks faced by CCPs and stipulates the underlying conceptual considerations to implement IM.


The analysis suggests that in an extreme but plausible scenario the minimum required financial resources of CCPs might not be sufficient and that the requirement to exchange IM is not essential to achieve the intended regulatory objectives.

Normen:

;

Schlagwörter:

EU-Regulation; Derivatives; Clearing; Margin

01.10.2018 - Aufsätze

Major Tasks and Powers of the European Supervisory Authorities and the Responsibilities in Financial Supervision for the EFTA Surveillance Authority

Autor: lic. iur. Frédérique Lambrecht, LL.M.

Abstract:

In the wake of the global financial crisis (2007/2008) the European Union (EU) responded by radically reforming the regulatory and supervisory regime applying to the EU financial markets. One of the novelties introduced was the establishment of  three European Financial Market Supervisory Authorities (ESAs).

This contribution analyses the major tasks and powers of these three ESAs. Special attention is given to the power to develop draft (regulatory and implementing) technical standards, to issue guidelines and recommendations and to take (individual) binding decisions. In light of the far-reaching powers of the ESAs, this contribution also analyses the mechanisms of legal protection those concerned may avail themselves of against the ESAs. In order to secure a homogeneous finance market throughout the whole of the European Economic Area (EEA), the Regulations establishing the three ESAs were incorporated into the Agreement on the European Economic Area (EEA Agreement). When incorporating these regulations into the EEA Agreement in 2016, certain adaptions to the provisions of these regulations have been foreseen as regards the EEA EFTA States.


This contribution therefore also analyses the tasks and powers given to the EFTA Surveillance Authority (ESA) and the system of judicial protection against ESA decisions resulting from these adaptations.

Normen:

Regulation (EU) No 1093/2010 establishing a European Supervisory Authority (European Banking Authority); Regulation (EU) No 1094/2010 establishing a European Supervisory Authority (European Insurance and Occupational Pensions Authority);; Regulation (EU) No 1095/2010 establishing a European Supervisory Authority (European Securities and Markets Authority; Decision of the EEA Joint Committee No 199/2016; Decision of the EEA Joint Committee No 200/2016;; Decision of the EEA Joint Committee No 201/2016.;

Schlagwörter:

European Supervisory Authorities; EFTA Surveillance Authority; Binding Decisions; Judicial Protection and Review

26.09.2018 - Judikatur

Vorlageantrag an den EuGH: Bedeutet das Nichtbestehen einer Bindungswirkung auch den Entfall der Verpflichtung zur Erlassung einer Ersatzentscheidung? (C-545/18)

Autor: Hofrat Dr. Alfred Grof

Abstract:

In seinem jüngst ergangenen Beschluss vom 7. Juni 2018, C-589/16 (»Filippi u.a.« – EU:C:2018:417 ), hat der EuGH neuerlich festgestellt, dass ein innerstaatliches Gericht hinsichtlich der Beurteilung, ob eine nationale Regelung mit Unionsrecht vereinbar ist, nicht an die diesbezügliche Rechtsansicht anderer – allenfalls auch im Instanzenzug übergeordneter – Gerichte gebunden ist. Ordnet eine innerstaatliche Norm – wie beispielsweise § 63 Abs. 1 VwGG oder § 87 Abs. 2 VfGG – von ihrem Wortlaut her besehen Gegenteiliges an, so darf diese nicht angewendet werden.

Offen blieb aber bislang die Frage, wie in Fällen vorzugehen ist, in denen bei divergierenden Rechtsansichten eine unterinstanzliche Entscheidung vom übergeordneten Gericht bloß aufgehoben wird, sodass also letztlich keine Sach-, sondern bloß eine kassatorische Entscheidung und im Ergebnis damit (noch immer bzw. wieder) keine Erledigung des Beschwerdeverfahrens vorliegt, dieses also weiterhin »offen« ist.


Nach allseits unstrittiger Auffassung knüpft sich an § 63 Abs. 1 VwGG und § 87 Abs. 2 VfGG jeweils die Konsequenz, dass die Verwaltungsgerichte neuerlich eine Sachentscheidung ( sog. » Ersatz-Erkenntnis « ) zu treffen haben.


Vermag sich das VwG hinsichtlich der Frage der Unionsrechtskompatibilität der Rechtsansicht des Höchstgerichtes nicht anzuschließen, könnte es daher entweder ein insoweit gleichlautendes Ersatz-Erkenntnis erlassen – dieses würde im Rechtsmittelweg neuerlich aufgehoben werden usw.; oder es übernimmt entgegen seiner Überzeugung doch die Meinung des Höchstgerichtes, sodass im Ergebnis – anders als vom EuGH gefordert – keine autonome Kohärenzprüfung vorläge.


Beide Alternativen – nämlich infiniter Kreislauf einerseits und faktische Bindungswirkung andererseits – würden aber offenbar zu einem unionsrechtswidrigen Ergebnis führen.


Ein solches lässt sich nach Auffassung des LVwG OÖ wohl nur dadurch vermeiden, dass – wie im nachfolgend wiedergegebenen Vorlageantrag vom 16. August 2018, LVwG-4124071 (beim EuGH protokolliert zu C-545/18), näher erläutert wird – Bestimmungen wie § 63 Abs. 1 VwGG und § 87 Abs. 2 VfGG unionsrechtskonform dahin auszulegen (bzw. auch insoweit nicht anzuwenden) sind, dass (bzw. als) diese in Bezug auf unionsrechtliche Fragen nicht nur (k) eine Bindungswirkung anordnen, sondern die Verwaltungsgerichte auch von der Verpflichtung zur Erlassung eines Ersatz-Erkenntnisses entbinden.

 

1 Dieser verfahrensrechtlich als Beschluss i.S.d. § 31 VwGVG zu qualifizierende Antrag findet sich – entgegen dem Usus aller drei österreichischen Höchstgerichte – deshalb nicht auf der Homepage des LVwG OÖ ( < www.lvwg-ooe.gv.at > ), weil er prozessual keine End-, son dern nur eine Zwischenerledigung verkörpert.

 

 

Normen:

Art. 56 AEUV; Art. 47 EGRC; Art. 6 EMRK; Art. 133 B-VG; Art. 144 B-VG; § 63 VwGG; § 87 VfGG;

Schlagwörter:

Kompatibilität von Unionsrecht und nationalem Recht; Kohärenzprüfung bei Eingriffen in Grundfreiheiten; Bindungswirkung der VwG an Erkenntnisse des VwGH und des VfGH; Entscheidung; kassatorische; fortzusetzendes Verfahren; Verpflichtung zur Erlassung einer Ersatzentscheidung bzw. eines Ersatzerkenntnisses; infiniter Kreislauf; integrationsfester Verfassungskern

24.09.2018 - Aufsätze

Audit rights of the internal bank audit in cross-border situations

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer / MMag. Dr. Thomas Stern, MBA

Abstract:

Group Internal Audit is the central management instrument in banking groups. Its purpose is to identify weaknesses and risks in the operational and strategic areas, especially in banking groups operating across borders, analyse problems, develop suggestions for improvements to eliminate these weaknesses and ensure an efficient internal control system. In this way, Group Internal Audit supports the monitoring and control tasks of the parent company’s management.


However, it is unclear to what extent the rights of inspection and information of the group’s internal audit department apply and to what extent subordinate companies of the banking group are required to maintain confidentiality obligations. The following manuscript discusses the relationship between banking supervisory law and data protection law.

 

 

Normen:

§§ 39 und 42 BWG, art 11, 74 und 109 CRD, art 6 GPDR, art 8 Charter of Fundamental Rights;

Schlagwörter:

internal audit; group audit; audit rights

24.09.2018 - Aufsätze

Analyse ethischer und rechtlicher Verhaltensregeln in der humanmedizinischen Wissenschaft

Autor: Dr. Dietmar Enko

Abstract:

Humanmedizinische Forschung spielt eine wichtige Rolle für neuen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn über bereits bestehende oder neue Krankheitsbilder. In Österreich gibt es derzeit kein eigenes Forschungsgesetz. Der humanmedizinische Forscher muss sich in seiner wissenschaftlichen Tätigkeit zwischen verschiedenen ethischen und rechtlichen Verpflichtungen, welche in unterschiedlichen Quellen, Richtlinien und Normen verstreut sind, zurechtfinden.


Die Forschungsfrage dieser Masterthesis lautet: Welche ethischen und rechtlichen Pflichten hat ein humanmedizinischer Wissenschaftler in Österreich im Rahmen seiner Forschungsprojekte zu berücksichtigen ? Die vorliegende Arbeit wird als Literaturstudium abgehandelt und soll als Nachschlagwerk zur Prävention von Fehlverhalten in der medizinischen Forschungslandschaft dienen.


Bereits bestehende Richtlinien wie zB die Regeln der »Guten wissenschaftlichen Praxis« können als objektiver Bewertungsmaßstab von wissenschaftlichem Arbeiten in der Humanmedizin herangezogen werden. Die Eigen- und Letztverantwortung in der Einhaltung medizinethischer und rechtlicher Grundprinzipien liegt jedoch beim einzelnen Forscher selbst. Ausreichender Sachverstand und kritische Selbstreflexion mit entsprechender Nutzen-Risikoabwägung sind die Grundvoraussetzungen für wissenschaftliche Integrität und Vermeidung von Forschungsbetrug.


Wissenschaftliche Integrität als ethisches Grundprinzip ist die Voraussetzung für ein entsprechendes Grundverständnis in der breiten Öffentlichkeit für humanmedizinische Forschungsprojekte. Es liegt in der Verantwortung des humanmedizinischen Forschers, Studienergebnisse kritisch und ehrlich abzubilden und einer breiten Mehrheit zugänglich zu machen und dabei in ständigem Dialog mit der Gesellschaft zu bleiben.

Normen:

Ärztegesetz, Arzneimittelgesetz, Datenschutzgesetz, Strafgesetzbuch;

Schlagwörter:

Medizinethik; Medizinrecht; Medizinischer Sachverständiger; Verhaltensregeln

24.09.2018 - Aufsätze

Ethische und rechtliche Pflichten des medizinischen Sachverständigen

Autor: Dr. Dietmar Enko

Abstract:

Im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit des Arztes sind ethische Überlegungen neben rechtlichen Pflichten unverzichtbarer Bestandteil in der täglichen Praxis. Das notwendige Vertrauen in die Person des medizinischen Sachverständigen kann von Patienten, Juristen und Behörden nur dann entgegengebracht werden, wenn das Verhalten und die Entscheidungen auf einem entsprechenden Regelwerk beruhen. Gleichzeitig dient ein medizinethischer Verhaltenskodex auch als prophylaktisches Hilfsmittel zur Vermeidung von unvollständigen oder falschen Gutachten.

Die in dieser Arbeit dargestellten medizinethischen Grundwerte stellen ein vom ärztlichen Gutachter erwartetes Mindestmaß berufsethischer Kompetenz dar. Es ist nicht nur für angehende medizinische Sachverständige, sondern auch für bereits länger in diesem Bereich tätige Personen ein wertvolles informatives Nachschlagewerk für den Arbeitsalltag.

Normen:

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, Ärztegesetz, Europäische Menschenrechtskonvention, Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, Strafgesetzbuch, Zivilprozessordnung;

Schlagwörter:

Medizinethik; Medizinrecht; Medizinischer Sachverständiger; Verhaltensregeln

24.09.2018 - Aufsätze

»Brexit«: Auswirkungen auf den Finanzplatz Liechtenstein

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Abstract:

Im Rahmen des »Brexit-Referendums« am 23. Juni 2016 votierten 51,9 % der Briten für einen Austritt aus der EU. Den Antrag auf Austritt des Vereinigten Königreichs ( UK ) gem Art 50 EUV, infolge dessen das zweijährige EU-Austrittprozedere erstmals initiiert wurde, stellte das UK am 29. März 2017. Das »Kunstwort« »Brexit« wart geboren. Bis heute dauern die Verhandlungen zwischen UK und der EU über den Austritt bzw über ein sog »Austrittsabkommen« an. Völlig unklar ist, wie sich der »Brexit« auf den Bereich des EU-Finanzmarktrechts auswirken wird, ist dieser Themenbereich bis dato nicht Gegenstand des zu finalisierenden Austrittsabkommens. Das nachfolgende Manuskript skizziert, welche Konsequenzen der » Brexit « auf den EWR einerseits und den Finanzplatz Liechtenstein andererseits haben könnte.

Normen:

Art 50 EUV; Art 56 und 217 AEUV; Art 36, 126ff EWR-Abkommen; Art 42 MiFID II; Art 46 MiFIR;

Schlagwörter:

Brexit; Finanzplatz Liechtenstein; Finanzintermediäre; Handelsabkommen; Drittstaatenpass; Schweiz

24.09.2018 - Aufsätze

Robo-Advice

Regulatorische und aufsichtsrechtliche Herausforderungen für Liechtenstein

Autor: Mag. Bianca Lins

Abstract:

Wir leben in einer Zeit der fortschreitenden Digitalisierung, die längst auch die Finanzindustrie in hohem Masse erfasst hat. Hinzu kommen verändertes Kundenverhalten und weitreichende regulatorische und aufsichtsrechtliche Neuerungen, insb durch die seit 3. Januar 2018 in Geltung stehenden Vorgaben der MiFID II Richtlinie. Neue Vorschriften im Bereich Product Governance, Zuwendungen oder auch die Verschärfungen hinsichtlich der Eignungs- und Angemessenheitsprüfung sind nur einige der MiFID-II-Regeln, die für Akteure in der Finanzbranche hohe Zeit- und Kostenintensität bedeuten und ein Umdenken in der Unternehmensorganisation erfordern. Gerade für mittlere und kleinere Finanzintermediäre bedeutet dies, nicht zuletzt auch wegen der damit einhergehenden Steigerung der Komplexität, oftmals eine schwer zu bewerkstelligende Herkulesaufgabe. Welche Möglichkeiten aber bieten sich den Finanzakteuren, um mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten?


Die Palette an technologischen Innovationen, die zur Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit herangezogen werden können, ist breit. Eine Möglichkeit bieten sog »Robo-Advice-Tools«, also der Einsatz digitaler, auf Algorithmen basierender Anwendungen zur Erbringung von Finanzdienstleistungen, wie etwa Anlageberatung und Portfolioverwaltung. Die vorliegende Arbeit befasst sich zunächst mit einer Konkretisierung des Begriffs und der Funktionsweise von Robo-Advisory. Insb wird der Frage nachgegangen, welche Vor- und Nachteile eine Automatisierung und Standardisierung der Beratungsprozesse bedeuten und wie diese am sinnvollsten im Fürstentum Liechtenstein umgesetzt und genutzt werden können. Besonders beachtenswert ist in diesem Zusammenhang die Verbindung der »klassischen« und »digitalen« Finanzdienstleistung, die als »hybride« Modelle die Vorzüge beider Welten vereinen.

In einem zweiten Schritt werden die regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene eingehend analysiert. Anhand aktueller Literatur, sowie bislang erlassener Regularien, insb auf europäischer Ebene, werden die Wertpapierdienstleistungen Anlageberatung und Portfolioverwaltung ausführlich diskutiert.* Im Zentrum steht die Frage, inwieweit »Robo-Advice« vom derzeitigem Aufsichtsregime erfasst ist und welche  Herausforderungen sich in dieser Hinsicht für Liechtenstein ergeben, wobei die Anforderungen an Schutz und Rechtssicherheit für Kunden, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines »Level-playing-fields« der Marktteilnehmer kritisch beleuchtet werden.


Die Finanzbranche ist im Fürstentum Liechtenstein einer der wichtigsten Wirtschaftstreiber. Um auch weiterhin erfolgreich am Markt zu bestehen, wird es notwendig sein, die mit einer langen Tradition verbundene persönliche Kundenbetreuung, mit dem Einsatz technologischer Innovationen wie Robo-Advice zu kombinieren.

 

* Stand der berücksichtigten Literatur und Rechtslage 29. 04. 2018.

Normen:

;

Schlagwörter:

Robo-Advice; Liechtenstein; Algorithmus; Anlageberatung; Portfolioverwaltung; MiFID II; Automatisierung; Finanzdienstleistungen; Bewilligung; Product Governance; Geeignetheit; Angemessenheit; Execution-Only; Best Execution; Kostenausweis

20.09.2018 - Aufsätze

Zur Abgrenzung von Zahlungsauslösedienst und »technischem Infrastrukturdienst« – dargestellt am Beispiel des geplanten liechtensteinischen Zahlungsdienstegesetzes

Autor: Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Abstract:

Seit Inkrafttreten der ersten Zahlungsdiensterichtlinie 2007 sind neue Zahlungsdienste entstanden, vor allem im Bereich der Internetzahlungen und des elektronischen Geschäftsverkehrs. Angesprochen ist unter anderem der Zahlungsauslösedienst. Um diesen Marktentwicklungen Rechnung zu tragen, hielt es der EU-Gesetzgeber für erforderlich, diese neuen Kategorie von Zahlungsdienste zu regulieren und in die 2015 total revidierte Zahlungsdiensterichtlinie (»PSD 2«) aufzunehmen.
Infolge der Aufnahme des Zahlungsauslösedienstes in die Zahlungsdiensterichtlinie sind neue Abgrenzungsfragen entstanden; vor allem das Verhältnis zwischen Zahlungsauslösedienst und technischem Infrastrukturdienst, der von der Richtlinie ausgenommen ist, bleibt nach der lex lata unklar. Das gegenständliche Manuskript beleuchtet anhand eines fiktiven Sachverhalts die Relation der beiden Dienste.

Normen:

Art 2 f PSD 2; Art 2–4; 7 ZDG;

Schlagwörter:

Zahlungsauslösedienstleister; technischer Dienstleister; Zahlungsauftrag; Zahlungsdienstnutzer; Zahlungsdienstleister